Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat in einem 8-seitigen Positionspapier eine Hilfestellung veröffentlicht, wie Angehörigenbesuche im Krankenhaus strukturiert und pandemiekonform möglich sein können. Denn mittlerweile komme es wieder zu strikteren Besuchsregeln aufgrund der Corona-Krise. Angehörigenbesuche müssten aber als ein Grundrecht und integraler Bestandteil der Patientenbehandlung – insbesondere auf Intensivstationen – verstanden werden. DIVI-Präsidiumsmitglied und Mitautorin des Papiers, Teresa Deffner, verdeutlichte:
"Natürlich erfordert die Pandemie notwendige Einschränkungen. Dies darf aber keinesfalls zu einer Isolation von Patientinnen und Patienten führen."
Besucherregelung gehört auf Tagesordnung von Krisenstäben
Deshalb der Appell im Positionspapier: Krankenhäuser sollen verbindliche Konzepte vorlegen, die die "außerordentliche Relevanz von Angehörigenbesuchen" berücksichtigen. Entsprechend notwendige personelle und materielle Ressourcen gelte es, für die Besuchskonzepte bereitzustellen.
Laut DIVI gehört das Thema Besucherregelung "immer" auf die Tagesordnung der Entscheidungsträger in Krisenstäben. Nur dann könne die zum aktuellen Zeitpunkt besucherfreundlichste Regelung erarbeitet und umgesetzt werden.
Wichtig seien z. B. die Priorisierung von Besucherinnen und Besuchern sowie eine patientenorientierte Besuchszeitengestaltung statt einer starren Einheitsregelung. Dazu gehöre die Begleitung von Angehörigen ebenso wie das Angebot von Videobesuchen. Das Abschiednehmen von sterbenden sowie verstorbenen Patientinnen und Patienten müsse generell möglich sein.
Angehörigenbesuche als Teil der Patientenbehandlung verstehen
In der Konsequenz bedeute die Umsetzung eines gut ausgearbeiteten und an die aktuellen Regelungen adaptierten Besuchskonzepts minimale Einschränkungen für Patientinnen, Patienten und Angehörige sowie Entlastung für das Personal.
Einschränkungen von Besuchen seien aber regelmäßig auf das aktuelle Infektionsrisiko abzustimmen. Sobald der Grund für Beschränkungen entfalle – z. B. durch Impfungen oder hinreichend sicheren Ausschluss einer Infektion durch eine Testmethode –, seien diese entsprechend unverzüglich wieder zu lockern.
Fehlender Besuch hat negative Auswirkungen auf die Genesung
Im Positionspapier skizziert die DIVI ebenfalls die Auswirkungen, wenn Angehörigenbesuche nicht möglich sind. V. a. in der intensivmedizinischen Behandlung zeige sich, dass fehlender Besuch negative Auswirkungen auf die Genesung von Patientinnen und Patienten habe. Aktuelle Studien belegten, dass reduzierter Angehörigenkontakt z. B. mit einem erhöhten Delirrisiko einhergehe und damit den Genesungsprozess verzögere.
Besuchsverbote seien nicht nur für Patientinnen und Patienten eine große Belastung, sondern hätten auch "gravierende Folgen" für Angehörige. Entfalle etwa die persönliche Verabschiedung von einer sterbenden Person, könne dies zu komplizierten Trauerreaktionen führen.
Auch für das Personal stellten strenge Besuchseinschränkungen eine erhebliche Belastung dar, v. a. wenn Patientinnen und Patienten ohne Angehörigenkontakt sterben müssten.