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Reform

GKV-Spitzenverband legt Positionspapier zur Pflegeversicherung vor

Der GKV-Spitzenverband fordert eine Struktur- sowie Finanzierungsreform und unterbreitet Vorschläge, wie diese aussehen könnten.

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands hat ein Positionspapier vorgelegt, wie die Pflegeversicherung zukunftsfest zu reformieren sei. Aktuell sei der Anpassungsdruck auf das System der sozialen Pflegeversicherung "aufgrund zögerlicher bis ausbleibender Nachjustierungen des Gesetzgebers in den vergangenen Jahren so hoch wie nie zuvor". Eine Reform sei somit dringend erforderlich und müsse sich an die gesellschaftlichen Realitäten anpassen.

Das Positionspapier benennt zentrale Reformfelder:

  1. Strukturreformen und Versorgungsausbau: Notwendig seien eine bessere Verzahnung von Versorgungsbereichen, die Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit und die Stärkung des Pflegeberufs durch bundeseinheitliche Regelungen für Qualifikationen und Verantwortlichkeiten.
  2. Finanzierungsreform: Eine steuerfinanzierte Deckung versicherungsfremder Leistungen sowie ein kapitalgedeckter Fonds aus Steuermitteln sollen die Pflegeversicherung zukunftsfähig machen.
  3. Begrenzung der Eigenanteile: Planbare Eigenanteile sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten.

Pflegeberuf attraktiver gestalten

Die Sicherung einer hochwertigen Versorgung erfordere eine Stärkung des Pflegeberufs. Hierfür seien unter anderem bessere Karrierechancen, mehr Durchlässigkeit zwischen den Pflegeberufen und ein einheitliches Personalbemessungsinstrument vorgesehen. Dieses soll den Personalbedarf in Pflegeeinrichtungen auf wissenschaftlicher Basis ermitteln und so die Qualität der Versorgung verbessern. Es sei nun "zügig zu etablieren".

Digitalisierung fördern

Zusätzlich betont der GKV-Spitzenverband die Bedeutung von Prävention, Rehabilitation und Digitalisierung. Insbesondere die Digitalisierung biete Potenziale zur Effizienzsteigerung und Entlastung des Pflegepersonals.

Zur Finanzierung der Reformen fordert der GKV-Spitzenverband eine stärkere finanzielle Beteiligung von Bund und Ländern. Dazu zähle die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, wie die pandemiebedingten Mehrkosten, sowie die Einführung eines steuerfinanzierten Kapitalstocks, um langfristig Erträge für Pflegeleistungen zu generieren.

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