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Hessen

Gesetzesänderung flexibilisiert Pflegeausbildung

Eine neue gesetzliche Regelung in Hessen ermöglicht die Zulassung zur Krankenpflegehilfeausbildung auch ohne Hauptschulabschluss.

Das Land Hessen erleichtert den Einstieg in die "Krankenpflegehilfeausbildung". Dazu hat der Hessische Landtag am Donnerstag eine Änderung des Hessischen Krankenpflegehilfegesetzes beschlossen. Hessen reagiere damit auf den "eklatanten Fachkräftemangel" insbesondere in den Pflegeberufen, so Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose (Grüne) am Donnerstag in Wiesbaden.

Der Gesetzentwurf fokussiere im Wesentlichen die einjährige Krankenpflegehilfeausbildung, sagte Klose. Ziele seien, den "Übergang in die neue Pflegefachkraftausbildung" zu verbessern und die Ausbildungsvorgaben der Krankenpflegehilfeausbildung mit denen der Altenpflegehilfeausbildung zu synchronisieren.

Klose betonte, damit sei auch für die Krankenpflegehilfeausbildung die Möglichkeit geschaffen worden, ohne Hauptschul- oder vergleichbaren Abschluss auf Antrag zur Ausbildung zugelassen werden zu können.  Voraussetzung sei, dass Pflegeschule und Träger die antragstellende Person auch als geeignet erachten.

"Damit tragen wir dazu bei, auch Menschen in schwierigen Lebenssituationen oder mit Lücken in der Bildungsbiografie für eine Ausbildung in den Helferberufen zu gewinnen."

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