Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an die stationäre Notfallversorgung neu gefasst. Die Änderungen betreffen unter anderem die Qualifikation von Pflegefachpersonen in Zentralen Notaufnahmen, die personelle Besetzung sowie die Zuordnung von Krankenhäusern zu den verschiedenen Notfallstufen.
Die Neuregelungen gehen aus einem im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschluss des G-BA hervor. Sie sind mit der Veröffentlichung Mitte Juni in Kraft getreten und definieren die Anforderungen für die Basis-, erweiterte und umfassende Notfallversorgung neu.
Mehr Vorgaben für Notfallpflege ab 2028
Für beruflich Pflegende besonders relevant sind die neuen Anforderungen an die Notfallpflege in Zentralen Notaufnahmen. In Krankenhäusern der Basisnotfallversorgung muss die pflegerische Leitung der Zentralen Notaufnahme über die Fachweiterbildung Notfallpflege verfügen. Ab 1. Januar 2028 muss zusätzlich mindestens eine weitere Pflegefachperson diese Qualifikation vorweisen.
Für die erweiterte Notfallversorgung gilt ab 2028: Neben der pflegerischen Leitung müssen mindestens zwei weitere Pflegefachpersonen über die Fachweiterbildung Notfallpflege verfügen.
In der umfassenden Notfallversorgung werden die Anforderungen nochmals erhöht. Ab 2028 müssen neben der pflegerischen Leitung mindestens vier weitere Pflegefachpersonen über die Fachweiterbildung Notfallpflege verfügen. Zwei Pflegefachpersonen in Weiterbildung können dabei angerechnet werden.
Zudem muss in allen Notfallstufen jederzeit eine Pflegefachperson im Bedarfsfall in der Zentralen Notaufnahme verfügbar sein.
Neue Anforderungen an Notaufnahmen
Der G-BA hat außerdem die strukturellen Voraussetzungen für teilnehmende Krankenhäuser präzisiert. Künftig müssen die Vorgaben grundsätzlich rund um die Uhr erfüllt werden. Die Notfallversorgung soll überwiegend in einer Zentralen Notaufnahme erfolgen, die an jedem Krankenhausstandort vorzuhalten ist.
Für Krankenhäuser der erweiterten Notfallversorgung wird zusätzlich eine organisatorisch angebundene Beobachtungsstation mit mindestens sechs Betten vorgeschrieben. Patientinnen und Patienten sollen dort in der Regel weniger als 24 Stunden verbleiben, bis der weitere Behandlungsweg festgelegt ist.
Auch technische Anforderungen wurden konkretisiert. So müssen Krankenhäuser je nach Versorgungsstufe unter anderem Computertomografie, Intensivkapazitäten und weitere diagnostische Verfahren vorhalten oder über feste Kooperationsstrukturen sicherstellen.
DGF kritisiert Personalvorgaben
Kritik kommt von der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF). Die Fachgesellschaft begrüßt zwar, dass die Fachweiterbildung Notfallpflege erstmals differenziert in den Notfallstufen verankert wird. Die festgelegten Mindestzahlen seien jedoch zu niedrig, um eine kontinuierliche pflegerische Fachexpertise in den Notaufnahmen sicherzustellen, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme.
In ihrem Positionspapier fordert die DGF unter anderem eine durchgehende 24/7-Präsenz mindestens einer Pflegefachperson mit abgeschlossener Fachweiterbildung Notfallpflege in jeder Notfallstufe. Zudem sollten nach Ansicht der Fachgesellschaft Vorgaben künftig nicht über die Zahl natürlicher Personen, sondern über Vollzeitäquivalente definiert werden.
Die DGF kritisiert außerdem, dass der G-BA die Verfügbarkeit qualifizierter Pflegefachpersonen auch über Rufbereitschaften als erfüllt ansieht. Notfallpflege sei jedoch eine kontinuierliche Aufgabe, die unmittelbare Präsenz in der Notaufnahme erfordere.