Die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher aller Unionsfraktionen in Bund und Ländern fordern von der Bundesregierung weitere Anstrengungen, um mehr Menschen für einen Pflegeberuf zu begeistern.
Diese Forderung ist Teil eines Sofortprogramms, mit dem die Politikerinnen und Politiker die Herausforderungen im Gesundheitssystem angehen wollen, heißt es in einer Pressemitteilung der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag vom Freitag.
Auf der Sprechertagung diese Woche in München verabschiedeten sie dazu eine "Bayerische Erklärung". Darin präsentierten die gesundheitspolitischen Sprecher konkrete Lösungsmöglichkeiten gegen den Fachpersonalmangel sowie für die Krankenhausreform, zu den Krankenkassenfinanzen und für die Sicherheit der Arzneimittelversorgung.
Mehr Bufdi-Stellen
Die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher lehnen laut Bayerischer Erklärung die vom Bund beabsichtigte Kürzung im Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) strikt ab. Eine Kürzung würde die Zahl der Plätze für Freiwillige sowie der Arbeitsplätze bei Trägern und Einsatzstellen und damit die über viele Jahrzehnte aufgebauten erfolgreichen Strukturen gefährden. Der Bufdi sei eine gute Möglichkeit, junge Menschen für die Pflege zu begeistern. Bundesfreiwilligendienstleistende könnten die Attraktivität des Pflegeberufs hautnah kennenlernen. Statt einer Kürzung der Bufdi-Stellen – wie von der Bundesregierung vorgesehen – sei eine Verdoppelung der Stellen nötig.
Steuerfreiheit
Weitere Forderungen sehen die komplette Steuerfreiheit von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen vor, damit Pflegenden mehr Netto vom Brutto verbleibt, eine Vergütung der Pflegestudierenden während ihres Studiums nach dem Modell der Studierenden im Bereich der Hebammenkunde sowie ein verbessertes betriebliches Gesundheitsmanagement im Sinne einer "Pflege der Pflegenden".
Prämie
Nötig seien zudem finanzielle Anreize, wenn Angehörige oder Freunde die Betreuung der Kinder zu ungünstigen Dienstzeiten (Abend-, Nacht- oder Wochenenddienste) übernähmen und so den Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeberufen eine Rückkehr in ihren Beruf, insbesondere nach einer Familienzeit, erleichterten. Diese Prämie dürfe sich aber nicht ungünstig auf etwaige Rentenansprüche etwa im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze auswirken.