Es gibt zahlreiche Stipendien, die künftige oder bereits tätige Pflegefachpersonen finanziell dabei unterstützen, sich weiterzuentwickeln.
Ob es eine Fachweiterbildung, ein Pflegestudium nach der Ausbildung oder eine kleine Zusatzqualifikation ist – wer sich in der Pflege weiterentwickeln möchte, benötigt für diesen Weg auch Geld. Bei steigenden Kosten für Lebensmittel, Miete und andere laufende Ausgaben ist das nicht immer so leicht zu stemmen. Doch muss das kein Hindernis sein. Denn für engagierte Auszubildende, Studierende und junge Pflegefachpersonen gibt es einige Fördermöglichkeiten. Zwar ist die Zahl der Stipendien immer begrenzt, doch es lohnt sich dennoch, sich zu informieren und zu bewerben. Denn die Stipendien erleichtern oftmals nicht nur die Finanzierung des eigenen Vorhabens. Sie sind auch ein Pluspunkt im Lebenslauf, bieten mitunter die Möglichkeit, sich bei Seminaren auch persönlich weiterzuentwickeln und können dabei helfen, das berufliche Netzwerk aufzubauen oder zu erweitern.
Je nachdem, wo man sich gerade in seiner beruflichen Laufbahn befindet – ob in oder nach der Ausbildung oder während des Studiums –, ist die Zahl der Fördermöglichkeiten unterschiedlich groß. Wer gerade seine Pflegeausbildung absolviert, hat die Möglichkeit, sich bei einem der 13 Begabtenförderungswerke, wie etwa dem Cusanuswerk oder dem Evangelisches Studienwerk, für ein Stipendium zu bewerben. Dabei hat jedes Förderungswerk eigene Angebote mit individuellen inhaltlichen Schwerpunkten, Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren. Beim Cusanuswerk beispielsweise erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten 300 Euro im Monat. Zusätzlich werden zahlreiche Veranstaltungen zur persönlichen Weiterentwicklung angeboten.
Stipendien für Pflegestudierende
Wesentlich mehr Stipendienangebote gibt es, wenn man bereits studiert oder plant zu studieren. Zum einen unterstützen auch hier die Begabtenförderungswerke. Dabei werden jährlich 5.500 Studierende in die Förderung aufgenommen. Es gibt 300 Euro monatlich für Bücher, Laptop und andere Lehrmaterialien. Studierende und Promovierende werden von den Mitarbeitenden der Werke und Vertrauensdozentinnen und -dozenten am Hochschulort beraten und begleitet. Auf Seminaren und Tagungen können sich die Stipendiaten fächerunabhängig fortbilden.
Eine weitere Option ist das sogenannte Deutschlandstipendium. Es fördert begabte und engagierte Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Bei der Auswahl spielen Leistungen in der Schule und Studienzeit eine wichtige Rolle. Zu den Förderkriterien zählen aber beispielsweise auch Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika. 300 Euro pro Monat beträgt das Stipendium, das auch zusätzlich zum BAföG bezogen werden kann.
Finanzielle Unterstützung für Auslandsaufenthalte
Auch wer während des Studiums ins Ausland gehen möchte, kann für dieses Vorhaben eine Förderung erhalten. Wer in einem europäischen Land studieren möchte, kann dafür das Erasmus+-Programm nutzen. Mithilfe des Stipendiums muss man keine Studiengebühren zahlen und sichert sich einen finanziellen Zuschuss. Auch für außereuropäische Länder ist eine Unterstützung möglich. Zudem vergibt der Deutsche Akademische Austauschdienst eine Vielzahl an Stipendien für Studienaufenthalte im Ausland. Dazu zählt unter anderem das Programm HAW.International, das sich an Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften richtet.
Wer studiert, sollte sich zudem darüber informieren, ob die eigene Hochschule Stipendien vergibt, die nur für Studierende der eigenen Einrichtung gedacht sind.
Stipendien speziell für den Gesundheits- und Pflegebereich
Während sich all diese Stipendien an Studierende aller Fachrichtungen richten, gibt es auch solche, die gezielt für die Pflege ausgelegt sind. Dazu zählt das Elsbeth-Rickers-Stipendium Pflegepädagogik. Es richtet sich an diejenigen, die sich für ein Pflegepädagogikstudium interessieren. Bewerben können sich Studierende sowie Studieninteressierte, die ihren Ausbildungs- oder Beschäftigungsort bei einem Träger haben, der dem Diözesan-Caritasverband Paderborn als Gliederung, Fachverband oder korporatives Mitglied angeschlossen ist. Zehn Elsbeth-Rickers-Stipendien mit dem Fokus Pflegepädagogik werden pro Jahr vergeben. Pro Monat beträgt das Stipendium aus Förderdarlehen und einem Zuschuss 730 Euro.
Studierende an Hochschulen in Sachsen können sich zudem für das Stipendium der Roland Ernst Stiftung für Gesundheitswesen bewerben. Die Stiftung schreibt jährlich bis zu zehn Stipendien für einen maximal einjährigen Studienaufenthalt im In- und Ausland aus. Bewerben können sich unter anderem Studierende der Pflegewissenschaften. Die Stipendien sind primär für Vertiefungsstudien im europäischen und außereuropäischen Ausland bestimmt, die im Zusammenhang mit einer Diplomarbeit, einer Promotion oder vergleichbaren Abschlussarbeit stehen. Die monatliche Stipendienrate für Lebensunterhalt und Unterkunft liegt bei 500 Euro. Zudem werden Stipendiatinnen und Stipendiaten auch Studiengebühren und Reisekosten erstattet.
Zuschuss für Masterarbeiten, Aus- und Fortbildung
Eine weitere Stiftung, die den Schwerpunkt auf das Gesundheitssystem legt, ist die B. Braun-Stiftung. Sie unterstützt unter anderem die Weiterqualifizierung von Pflegefachpersonen sowie von Pflegewissenschaftlerinnen und Pflegewissenschaftlern. Sie vergibt darüber hinaus Stipendien für Studium oder Forschung im Ausland, wenn die Ergebnisse eine Bedeutung für das deutsche Gesundheitssystem haben. Das kann beispielsweise ein Zuschuss für eine Masterarbeit sein. Die Förderung umfasst einen einmaligen Betrag von bis zu 3.500 Euro.
Auch die Stiftung Coloplast fördert die Aus- und Fortbildung von Pflegefachpersonen. Die Stiftung unterstützt junge Hochschulabsolventen oder "besonders befähigte Pflegende", die bereits praktisch tätig gewesen sind und sich durch "besondere Leistungen" hervorgetan haben. Gefördert werden Aus- und Fortbildungsstipendien in den Bereichen Stomaversorgung, ableitende Inkontinenzversorgung und Wundversorgung. Der durchschnittliche Förderbetrag pro Stipendium lag in den vergangenen Jahren bei 5.000 Euro.
Auch Arbeitgeber kann Vorschläge für ein Stipendium machen
Für junge Pflegefachpersonen gibt es noch weitere Stipendienmöglichkeiten, bei denen man allerdings auch mit Bewerberinnen und Bewerbern anderer Fachbereiche konkurriert. Dazu zählt das "Aufstiegsstipendium" des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Es unterstützt beim Vollzeitstudium oder berufsbegleitenden Studium. Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen und anschließend insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet haben sowie besondere berufliche Leistungen vorweisen können. Das Ministerium vergibt jährlich bis zu 1.500 dieser Stipendien. Bei der Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium zählen allein die beruflichen Leistungen. Ausschlaggebend dafür, wer die Förderung erhält, kann die Note der Berufsabschlussprüfung sein. Es ist aber auch möglich, sich durch den Vorschlag des Arbeitgebers für ein Aufstiegsstipendium zu qualifizieren.
Das BMFTR fördert junge Fachkräfte bis zum Alter von 24 Jahren zudem mit dem Weiterbildungsstipendium. Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen, wie etwa Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen. Das können Lehrgänge zum Wundmanagement oder Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel eine Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie, sein. Stipendiatinnen und Stipendiaten können Zuschüsse von insgesamt über 9.000 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Für jede Maßnahme ist ein Eigenanteil zu leisten.