Das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein hat vor Qualitätsmängeln bei bestimmten Atemschutzmasken gewarnt. Diese Mängel betreffen Masken mit der Bezeichnung KN95 Protective Mask, Model No: ZX-168, GB-2626-2006. Die Masken sollten derzeit nicht genutzt werden, wie das Ministerium Anfang Februar bekanntgab.
Atemschutzmasken entsprechen nicht Arbeitsschutzverordnung
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass diese Masken aufgrund deutlicher Mängel ihre Funktion nicht erfüllten. Die Übertragung einer Infektion könne begünstigt werden.
Die Masken entsprächen nach derzeitigen Kenntnissen nicht den Anforderungen der geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Demnach dürften sie beispielsweise auch nicht in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. Der Vertriebsweg sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Komplette Lagerbestände überprüft
Auch in Baden-Württemberg sind FFP2-Atemschutzmasken zurückgerufen bzw. ausgetauscht worden.
Nicht alle Masken des Lagerbestands aus der Bund- und Landesbeschaffung hätten den Anforderungen nach EN149 genügt, teilte das dortige Sozialministerium mit.
Im Januar hatte das Ministerium aufgrund verbreiteter Zweifel an der Qualität der ausgegebenen KN95- und FFP2-Masken beschlossen, die kompletten Lagerbestände von der Prüfgesellschaft Dekra kontrollieren zu lassen.
Die fehlerhaften Masken wurden über das Land möglicherweise auch an Pflegeeinrichtungen verteilt.
Die vom Land ausgelieferten Masken betroffener Hersteller will das Ministerium schnellstmöglich durch geeignete Masken ersetzen. Die dafür erforderlichen Schritte seien bereits eingeleitet.