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Außerklinische Intensivpflege

Fachverbände fordern verlängerte Übergangsfrist

Menschen mit Beatmung droht ab Oktober eine lebensgefährliche Unterversorgung.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern in einem am Mittwoch veröffentlichten Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine um zwei Jahre verlängerte Frist für den neuen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege.

Darin weisen sie auf lebensbedrohliche Versorgungsdefizite von etwa 18.000 beatmeten Versicherten hin. Ohne Fristverlängerung trete das neue Recht zum 31. Oktober 2023 in Kraft. Bislang stünden jedoch nicht genügend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung, "um die Versorgung der betroffenen Versicherten über diesen Stichtag hinaus zu gewährleisten", so die Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), Beate Bettenhausen.

"Hier droht deshalb eine lebensgefährliche Unterversorgung einer besonders vulnerablen Personengruppe."

Um der Entstehung einer strukturellen Mangellage entgegenzuwirken und flächendeckende Versorgungsstrukturen aufzubauen, forderten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung deshalb, die Frist für das Inkrafttreten der neuen Rechtslage um zwei Jahre zu verlängern.

Laut Schreiben wurde mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) die außerklinische Intensivpflege aus der häuslichen Krankenpflege ausgegliedert und in eine eigene Regelung überführt. Daher haben gesetzlich Versicherte, die beatmet, trachealkanüliert oder aus anderen Gründen auf Intensivpflege angewiesen sind, ab 31. Oktober 2023 keinen Anspruch mehr auf häusliche Krankenpflege, sondern können nur noch außerklinische Intensivpflege gemäß § 37c SGB V erhalten.

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