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Mundgesundheit bei pflegerischem Unterstützungsbedarf

DPR und BZÄK plädieren für mehr interdisziplinäre Kooperationen

Deutscher Pflegerat und Bundeszahnärztekammer machen sich für mehr Zusammenarbeit stark.

Die Förderung der Mundgesundheit in der Pflege für Menschen mit Behinderung und pflegerischem Unterstützungsbedarf ist eine wesentliche Aufgabe professionell Pflegender, aber auch eine interdisziplinäre Aufgabe. Nach Ansicht von Deutschem Pflegerat (DPR) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gibt es dabei aber noch Verbesserungspotenzial. In einem gemeinsamen und am Mittwoch veröffentlichten Schnittstellenpapier plädieren sie deshalb für mehr interdisziplinäre Kooperationen.

Expertenstandard in allen Pflegesettings nutzen

Konkret seien etwa Kooperationen zwischen Zahnärztinnen, Zahnärzten sowie Pflegeeinrichtungen, Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, Pflegediensten und Krankenhäusern zu verbessern.

Grundsätzlich fordern beide Verbände dazu auf, den Expertenstandard "Förderung der Mundgesundheit in der Pflege" in der Versorgung von Menschen aller Altersstufen, die professionelle pflegerische Unterstützung bei der Mundpflege benötigen, zu nutzen. Idealerweise sei dieser in allen professionellen Pflegesettings anzuwenden: in ambulanten, voll- sowie teilstationären Einrichtungen der Langzeitpflege, in der geriatrischen Rehabilitation, in Hospizen, in der palliativen pflegerischen Versorgung, in Krankenhäusern und in Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Auch in die Ausbildung professionell Pflegender seien die Themen des Expertenstandards zu integrieren.

Regelmäßige Fortbildungen für Pflegepersonal zur Förderung der Mundgesundheit anbieten

Wichtig aus Sicht von DPR und BZÄK sind zudem regelmäßige Fortbildungen zur Anleitung der professionell Pflegenden rund um die Förderung der Mundgesundheit. Dazu gehöre, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Kompetenzen in praktischen Schulungen vertieften. Wichtig sei, dass konkrete Verfahrensregelungen festgelegt würden, zum Beispiel: Wann soll ein Assessment durchgeführt werden? Wie ist zu dokumentieren? Wer darf was machen? Wann wird wer hinzugezogen?

DPR und BZÄK fordern darüber hinaus das Bundesministerium für Gesundheit auf, das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigte Maßnahmenpaket zur Alterszahngesundheit gemeinsam mit den Fachgesellschaften zu erarbeiten und umzusetzen.

Zahnmedizinische Versorgung im stationären Bereich verbessern

Mit Blick auf die zahnmedizinische Versorgung im stationären Bereich appellieren beide Verbände an den Gesetzgeber, die sozialrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Zahnärztinnen und Zahnärzte bei Patienten und Patientinnen der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankenhaus konsiliarisch tätig werden können, um so eine stationäre Überwachungsmöglichkeit nach Eingriffen unter Vollnarkose zu ermöglichen.

Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sollten entsprechend räumliche Voraussetzungen schaffen, damit Zahnärztinnen und Zahnärzte diese für zahnärztliche Eingriffe nutzen könnten.

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