Am Sonntagvormittag haben sich die Tarifparteien im öffentlichen Dienst in zähen Verhandlungen u. a. auf eine bessere Bezahlung von Pflegenden geeinigt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nannte das Ergebnis historisch, wenn auch "an der Grenze des finanziell Verkraftbaren" für die öffentlichen Arbeitgeber.
Pflegeheim oder Krankenhaus: Künftig gleiches Gehaltsniveau
Pflegefachpersonen im Krankenhaus profitieren am stärksten von der Tarifeinigung. Arbeiten sie auf Intensivstationen oder leisten Nachtschichten, erhalten sie künftig deutlich höhere Zulagen. Neu ist auch, dass Pflegende in der Altenpflege genauso viel verdienen werden wie im Krankenhaus.
Ab März 2021 erhalten Pflegende eine Pflegezulage von 70 Euro. Ein Jahr später erhöht sich diese auf 120 Euro. Die Zulage in der Intensivmedizin wird mehr als verdoppelt auf 100 Euro monatlich, die Wechselschichtzulage steigt von 105 auf 155 Euro monatlich. Die Pflegezulage in Betreuungseinrichtungen wie Pflegeheimen erhöht sich um 25 Euro und ist damit gleichauf mit denen in kommunalen Krankenhäusern.
Durch die Zulagen steigt das Gehalt in der Pflege ab 1. April 2021 um bis zu 8,7 %, bei Pflegenden auf Intensivstationen sogar um bis zu 10 %. Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie, für untere Entgeltgruppen 600 Euro, für mittlere 400 Euro, für obere 300 Euro. Auszubildende erhalten 225 Euro.
"Ein respektabler Abschluss"
"Das ist unter den derzeitigen Bedingungen ein respektabler Abschluss, der für unterschiedliche Berufsgruppen, die im Fokus der Tarifrunde standen, maßgeschneidert ist", sagte Verdi-Vorsitzender Frank Werneke am Sonntag.
"Besonders erfreulich ist, dass es uns gelungen ist, deutliche Verbesserungen für untere und mittlere Einkommensgruppen sowie für den Bereich Pflege und Gesundheit durchzusetzen", betonte Werneke.
Für die meisten anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst steigt das Gehalt zum 1. April 2021 um 1,4 %, mind. aber um 50 Euro. Ein Jahr später kommen weitere 1,8 % hinzu.
Die Tarifvereinbarung läuft bis 31. Dezember 2022 und gilt für rd. 2,3 Mio. Beschäftigte.