Der Bundesrat hat sich vergangenen Freitag in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes für eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur sozialen Pflegeversicherung ausgesprochen. Der Bund solle jährlich pauschal 4,5 Milliarden Euro zu den Aufwendungen der Pflegeversicherung beitragen.
Pflegebedürftige überproportional belastet
Der aktuelle Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes für den Bundeshaushalt 2024 sieht vor, den Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung in Höhe von einer Milliarde Euro bis 2027 auslaufen zu lassen.
Auch wenn das grundsätzliche Anliegen von Einsparungen im Bundeshaushalt nachvollziehbar sei, so dürfe dies nicht zulasten der vulnerablen Gruppe der Menschen mit Pflegebedarf gehen, warnte der Bundesrat. Diese seien durch die Kostenentwicklungen ohnehin überproportional belastet.
AOK begrüßt Position des Bundesrats
Die durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und des Angriffskriegs auf die Ukraine schwierige finanzielle Situation der Pflegeversicherung würde durch die Auswirkungen der beabsichtigten Regelung auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Kostenauswirkungen des demografischen Wandels noch weiter destabilisiert, argumentierte die Länderkammer.
Der Beschluss des Bundesrats sei ein wichtiges Signal, "denn wir brauchen eine solidarisch und verlässlich finanzierte Pflegeversicherung", begrüßte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Jens Martin Hoyer, die Position der Länder.
Das strukturelle Defizit der Pflegeversicherung werde "ganz wesentlich durch die versicherungsfremden Leistungen verursacht, für die der Staat geradestehen muss".