Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) kommt den "hohen Melde- und Fallzahlen" von beruflich bedingten COVID-19-Erkrankungen kaum noch nach. Bis Ende 2021 seien rd. 132.000 entsprechende Verdachtsfälle eingegangen, teilte die BGW mit. Davon seien bisher knapp 87.000 Fälle als Berufskrankheit anerkannt. Aufgrund der "extrem hohen Fallzahl" verzögere sich aber die Bearbeitung und seien noch nicht alle Fälle abgeschlossen.
Hohe Anerkennungsquote für Corona als Berufskrankheit
Die Anerkennungsquote sei jedoch hoch, so die BGW. Rd. zwei Drittel der meldepflichtigen Verdachtsmeldungen habe die Genossenschaft bisher anerkannt, in der stark betroffenen Branche "Kliniken" sogar fast drei Viertel.
Vor 2020 hätten die BGW jährlich ca. 1.000 meldepflichtige Verdachtsmeldungen für eine Berufskrankheit erreicht. Die Corona-Pandemie habe die Zahlen "in vorher ungekannte Höhen" getrieben. In der Spitze seien bei der BGW im Frühjahr 2021 bundesweit innerhalb einer Woche weit über 5.000 meldepflichtige Verdachtsmeldungen allein für COVID-19 eingegangen.
Mit rückläufigen Inzidenzen und dem Fortschreiten der Impfkampagne seien die wöchentlichen Zahlen zunächst zwar deutlich zurückgegangen, im Januar dieses Jahres seien sie aber wieder 4-stellig gewesen.
Bis zu 3 % mit Long- und Post-COVID-Symptomen erwartet
Die meisten COVID-19-Erkrankungen nehmen laut BGW-Angaben einen leichten Verlauf. Ein kleiner Teil der Betroffenen leide jedoch noch Wochen oder Monate nach der Infektion unter Symptomen wie Konzentrations- und Merkfähigkeitsstörungen, Müdigkeit, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns oder Atemproblemen.
Beschwerden, die länger als 4 Wochen nach Infektion bestehen, fielen unter Long-COVID.
Post-COVID stehe für Beschwerden, die 12 Wochen nach Infektion fortbeständen oder neu aufträten. Das passiere v. a. dann seltener, wenn der Krankheitsverlauf mild gewesen sei.
Die Geschäftsführerin der BGW Bezirksverwaltung Würzburg, Claudia Drechsel, beschreibt, was dann entscheidend ist für betroffene Pflegende:
"Wichtig ist, dass die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte oder die Versicherten selbst die BGW über anhaltende oder neue Symptome informieren. Nur dann können wir bei deren Behandlung unterstützen."
Von den aktuell knapp 87.000 BGW-Versicherten mit bisher anerkannter COVID-19-Berufserkrankung würden ca. 2.100 vom Reha-Management der BGW unterstützt. Dafür stehe ein spezielles Post-COVID-Programm zur Verfügung.
Long- und Post-COVID – Belastende Langzeitfolgen nach einer Coronainfektion
Mehr zum Post-COVID-Syndrom und welche Herausforderungen das für das Pflegepersonal bedeutet, lesen Interessierte in der Februar-Ausgabe von Die Schwester | Der Pfleger.
Nach aktuellem Kenntnisstand erwartet die BGW bei insgesamt bis zu 3 % der Fälle Langzeitfolgen.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit (Nr. 3101) sind:
- ein positiver Erregernachweis
- mind. leichte Symptome einer COVID-19-Erkrankung
- Tätigkeit mit erhöhtem Infektionsrisiko und während Inkubationszeit direkter Kontakt zu einer wahrscheinlich oder bestätigt mit SARS-CoV-2 infizierten Person
Auf den Nachweis einer konkreten Kontaktperson kann unter bestimmten Umständen verzichtet werden – beispielsweise bei einem größeren Ausbruch in einer Einrichtung.