Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) hat sich dafür ausgesprochen, dass sich Pflegepersonal im Krankenhaus und in der Altenpflege nach einer SARS-CoV-2-Infektion nur mit einem PCR-Test freitesten kann. Aktuell gelte diese Regelung nicht in allen Bundesländern, kritisierte BDL-Sprecher Matthias Orth Ende vergangener Woche.
Test-Regelungen in Bundesländern unterschiedlich
Orth sprach von einem innerdeutschen "Corona-Sicherheitsgefälle" im medizinisch-pflegerischen Bereich. Reiche etwa in Niedersachsen inzwischen ein negativer Antigen-Schnelltest aus, um schon wenige Tage nach einer Coronavirus-Infektion wieder an Patientengruppen arbeiten zu können, so setze z. B. Baden-Württemberg nach wie vor auf PCR-Tests, damit das Personal nicht zu früh an den Arbeitsplatz zurückkehre.
"Das ist medizinisch äußerst sinnvoll, da ja die Antigentests regelmäßig trotz einer vorhandenen Ansteckungsfähigkeit ein falsch negatives Ergebnis ergeben und so die Infektion dort weitergetragen werden kann, wo sie besonders gefährlich ist."
Pflegeteams und vulnerable Gruppen schützen
Der BDL-Sprecher betonte, dass Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeheimen auch weiterhin über den Bund 2 PCR-Tests zum Freitesten zustehen. Es sei "unbedingt zu begrüßen", wenn Betroffene dieses Angebot nutzten.
Der Druck auf die Testkapazitäten in den Facharztlaboren sei nicht so groß, dass vulnerable Gruppen und Pflegeteams nicht entsprechend geschützt werden könnten, betonte Orth.