Die Arbeitskammer (AK) des Saarlandes will ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) in der Pflegeausbildung als allgemein zulässiges Förderinstrument etablieren und entsprechend bekannt machen – ähnlich wie in der dualen Ausbildung. Das sei "enorm wichtig", um lernschwächere Auszubildende zusätzlich zu fördern und Abbrüche in der Pflegeausbildung zu reduzieren, sagte Kammergeschäftsführerin Beatrice Zeiger in der Vorwoche.
Abbrüche in der Pflegeausbildung reduzieren
Zudem könnten mehr qualifizierte Personen für die Pflege gewonnen werden, wenn Auszubildende mit Lernschwierigkeiten auch in den Assistenzausbildungen unterstützt werden könnten, so Zeiger. Das gelte insbesondere auch für Späteinsteigende.
Die abH sind ein Unterstützungsangebot der Bundesagentur für Arbeit. Mit ihnen soll jungen Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und Späteinsteigenden die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen gelingen. Zu den Inhalten gehören u. a. der Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, die Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie die sozialpädagogische Begleitung.
In der generalistischen Pflegeausbildung ist das Angebot seit 2020 gültig.
Angebot auf Pflegeassistenzausbildung ausweiten
In der Praxis jedoch scheinen die Beihilfen nicht als allgemein zulässiges Förderinstrument etabliert zu sein bzw. sähen dies die Jobcenter nicht einheitlich so, kritisierte Zeiger. Dem sei gegenzusteuern.
Offiziell sei die Pflegeausbildung eine schulische Ausbildung. Allerdings komme die Ausbildung der dualen Variante sehr nahe, erläuterte die AK-Geschäftsführerin weiter. So erhielten die Auszubildenen ein Ausbildungsgehalt, lernten Praxis und Theorie zu gleichen Teilen. Zudem erfolge die Ausbildung bundesweit einheitlich.
Zeiger forderte:
"Gerade mit Blick auf den enormen Fachkräftemangel und die Gesamtsituation in der Pflege muss der Gesetzgeber die Gleichwertigkeit hier anerkennen."
Für die im Saarland geltende 23-monatige Ausbildung der Pflegeassistentinnen und -assistenten gelte das Angebot bisher überhaupt nicht. Jugendliche mit Hauptschulabschluss, Späteinsteigende oder Menschen mit Migrationshintergrund entschieden sich für eine Tätigkeit in der Pflege jedoch meistens über den Weg der Pflegeassistenzausbildung. Deshalb seien auch dort abH zu gewähren.