Mehrere Pflegeunternehmen haben Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzlichen Regelungen zum "Tarifzwang" in der Altenpflege in Karlsruhe eingereicht. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der bpa-Arbeitgeberverband sowie der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) unterstützen ihre Mitglieder dabei, wie sie am Montag in einer gemeinsamen Mitteilung bekanntgaben.
Grundrechte der Tarifautonomie gefährdet
Konkret richtet sich die Klage gegen die Regelungen im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG). Demnach müssen ab September 2022 Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten nach Tarif oder in Tarifhöhe entlohnen, wenn sie mit der gesetzlichen Pflegeversicherung abrechnen wollen.
Die klagenden Pflegeunternehmen sehen sich in ihren Grundrechten auf Tarifautonomie, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung verletzt und halten deshalb das GVWG insoweit für verfassungswidrig.
Mit der Regelung werde ein faktischer Tarifzwang für Unternehmen der Altenpflege geschaffen.
Willkür des Staates
Die Weigerung "der Übernahme eines Tarifkorsetts" bedeute den Verlust des Versorgungsvertrags, der wiederum Voraussetzung für die Zulassung am Markt sei. Für betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer bedeute das praktisch ein Berufsverbot.
Der Staat werde übergriffig und wolle Tarifverträge von "Miniminderheiten" zum Standard für eine Region oder ein Bundesland erklären. Diese Tarifverträge müssten noch nicht einmal geringste Repräsentativitätsanforderungen erfüllen. Das sei Willkür und widerspreche demokratischer Legitimation.
Westerfellhaus spricht von "durchsichtigem Manöver"
Der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sieht in dem Vorhaben ein "durchsichtiges Manöver" und hält dagegen:
"Dem Pflegekräftemangel kann man nur mit anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen beikommen. Wer das jetzt in der Pandemie noch immer nicht verstanden hat, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen."
Eine faire Bezahlung sei von allen Verbänden in der Konzertierten Aktion Pflege als Ziel mitgetragen worden. Dass nun ausgerechnet die Arbeitgeberverbände der privaten Träger Verfassungsbeschwerden gegen das neue Gesetz unterstützten, könne nur bedeuten, dass Gewinne bislang "ganz offensichtlich zulasten der Löhne gemacht" worden seien.