In der ambulanten Pflege tritt zum 1. Juli 2026 ein umfassend überarbeitetes Qualitätssystem in Kraft. Mit der Reform werden die bisherigen Verfahren zur Qualitätsprüfung und -darstellung grundlegend neu ausgerichtet. Ziel ist es, die Qualität von Pflegeleistungen differenzierter und stärker entlang der tatsächlichen Versorgungssituation abzubilden, wie der GKV-Spitzenverband in seinem aktuellen E-Magazin berichtet.
Fokus auf tatsächliche Versorgung
Kern des neuen Systems ist ein überarbeitetes Prüfverfahren nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 114 ff. SGB XI. Im Mittelpunkt steht künftig vor allem die Frage, wie gut Pflegebedürftige im Alltag versorgt werden.
Bewertet wird insbesondere die Prozess- und Ergebnisqualität. Entscheidend ist damit, "wie gut der Dienst auf die Bedürfnisse und Bedarfe der Versicherten eingegangen ist" und wie sich die tatsächliche Pflegesituation darstellt.
Die Qualitätsprüfungen werden weiterhin über den Medizinischen Dienst und den PKV-Prüfdienst vorgenommen. Neu ist, dass sie in der Regel zwei Arbeitstage zuvor angekündigt werden.
Stichproben und differenzierte Bewertung
Die Prüfung der Versorgungsqualität erfolgt künftig auf Basis von Stichproben. In der allgemeinen ambulanten Pflege werden neun Pflegebedürftige einbezogen, darunter auch Personen mit komplexem Versorgungsbedarf.
Das Prüfverfahren umfasst eine Vielzahl konkreter Qualitätsaspekte. Dazu gehören unter anderem:
- Aufnahme und Risikoeinschätzung
- Unterstützung bei Mobilität, Körperpflege und Ernährung
- Beratung von Angehörigen
- Umsetzung ärztlich verordneter Maßnahmen wie Medikation oder Wundversorgung
Auch spezialisierte Angebote wie die außerklinische Intensivpflege oder die psychiatrische häusliche Krankenpflege werden einbezogen.
Für die Bewertung werden vier Kategorien verwendet:
(A) kein Defizit
(B) Dokumentationsfehler ohne Folgen
(C) Risiko für negative Folgen
(D) eingetretene Schädigung
Für die öffentliche Qualitätsdarstellung sind insbesondere die schwerwiegenderen Kategorien relevant.
Neue Darstellung ersetzt Pflegenoten
Die bisherigen Pflegenoten werden durch ein neues Bewertungssystem ersetzt. Künftig erfolgt die Darstellung der Ergebnisse in vier Stufen von "keine oder geringe Qualitätsdefizite" über "moderate Qualitätsdefizite" und "erhebliche Qualitätsdefizite" bis "schwerwiegende Qualitätsdefizite".
Die Veröffentlichung basiert auf zwei Säulen:
- Ergebnissen externer Qualitätsprüfungen
- zusätzlichen Strukturangaben der Dienste
Zu diesen Strukturmerkmalen zählen unter anderem die personelle Ausstattung, die Fachkraftquote sowie Zusatzqualifikationen der Mitarbeitenden. Die ambulanten Dienste müssen diese Angaben halbjährlich aktualisieren.
Die Daten werden über zentrale Pflegeportale der Kassen veröffentlicht und sollen Pflegebedürftigen sowie Angehörigen eine fundiertere Auswahl von Anbietern ermöglichen.
Einbezug neuer Versorgungsformen
Das neue Qualitätssystem berücksichtigt auch Entwicklungen in der Versorgungslandschaft. So werden erstmals ambulante Betreuungsdienste, die ausschließlich Unterstützungsleistungen im Alltag erbringen, systematisch geprüft und dargestellt.
Auch für diese Dienste gelten eigene Prüfverfahren mit Stichproben und definierten Qualitätskriterien, etwa im Umgang mit Risiken oder bei der Stabilisierung der Versorgungssituation.
Ziel: mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit
Mit der Reform wird die Qualitätsbewertung stärker auf die tatsächlichen Ergebnisse der Versorgung ausgerichtet. Die Prüfungen konzentrieren sich darauf, ob Defizite auftreten und welche Auswirkungen diese für Pflegebedürftige haben.
Die Ergebnisse dienen den Pflegekassen als Grundlage für die Qualitätsbewertung und können Anlass für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in den Diensten sein.