Die Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat in dieser Woche "explizite" Empfehlungen für die interprofessionellen Handlungsfelder in der Intensivmedizin vorgelegt. Zwar führten Intensivpflegefachpersonen intensivmedizinische Tätigkeiten bereits aus. Bislang sei jedoch ungeregelt, welche genau. Das Paper definiere nun erstmals, welche Kompetenzen Fachpflegende aufgrund ihrer Ausbildung haben.
Mehr Klarheit für die interdisziplinäre Zusammenarbeit
Die Empfehlungen sollen für Klarheit sorgen und zusammen mit den DIVI-Strukturempfehlungen von 2022 konkrete Hinweise geben, wie sich Fachpflegende sowie Medizinerinnen und Mediziner auf der Intensivstation die Arbeit teilen können.
Das Pflegepersonal teilt die DIVI dabei in vier Kompetenzstufen ein:
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann ohne oder mit dem akademischen Grad eines Bachelor of Science oder Bachelor of Arts
- Zusätzlich mit Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege
- Advanced Practice Nurse mit Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege
- Pflegeassistenz
In acht Kategorien listet die Fachgesellschaft ihre Handlungsempfehlungen auf:
- Atmung und Beatmung
- Herz- und Kreislauf
- Reanimation
- Bewusstsein, Wahrnehmung und Schmerz
- Mobilisation, Positionierung und Lagerung
- Ernährung und Ausscheidung
- Patienten im sozialen Umfeld
- weitere Aufgaben im Team
Berufspolitische Partikularinteressen überwinden
Der Pflegedirektor des Universitätsklinikums Münster und Vertreter der Pflegenden in der DIVI-Arbeitsgruppe zur Erstellung der Empfehlungen, Thomas van den Hooven, äußerte sich überzeugt, dass das bisherige Fehlen genauer Definitionen berufspolitische Konflikte verursachte. Ziel sei nun das Miteinander zu fördern.
"Jetzt aber bewegen wir uns von der Struktur- hin zur Prozessqualität!"
Juristisch seien die Empfehlungen der Handlungskompetenzen abgedeckt, da die Verantwortungen an die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen gekoppelt seien, so die DIVI.