Die Impfpflicht u. a. für Pflegepersonal bleibt bestehen und ist rechtens. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschieden und damit Klagen von Mitarbeitenden aus dem Gesundheitssystem abgewiesen. Zuerst berichtete Tagesschau online über das Urteil.
Vulnerable Personen vor einer Corona-Infektion schützen
Zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, erklärte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nach Angaben von Spiegel Online. Doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt, denn der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen.
Der Schutz vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal, so die Argumente der 8 Richterinnen und Richter.
Seit Mitte März muss u. a. Pflegepersonal nachweisen, vollständig geimpft oder kürzlich genesen zu sein. Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.
Zweiter Anlauf für allgemeine Impfpflicht ab 60 Jahren?
Fehlt der Nachweis, muss die Einrichtung das zuständige Gesundheitsamt informieren. Das Amt kann Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben.
Für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist das Urteil die richtige Entscheidung:
.@Karl_Lauterbach begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene #Impfpflicht zurückzuweisen: "Der Staat ist verpflichtet, vulnerable Gruppen zu schützen."
— BMG (@BMG_Bund) May 19, 2022
Und er betonte:
Danke! https://t.co/lBbnjXJCR7
— Prof. Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) May 19, 2022
Erst am Montag hatten Baden-Württemberg, Bayern und Hessen nach Spiegel-Angaben während einer digitalen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) appelliert, angesichts einer drohenden Corona-Welle im Herbst einen erneuten Anlauf für eine Impfpflicht ab 60 Jahren anzugehen. Damit könnten eine Überlastung des Gesundheitssystems und auch Einschränkungen für die Gesamtbevölkerung vermieden werden.
Ende Juni will die GMK erneut darüber beraten und einen Beschluss treffen.