Der angepasste <link https: www.bibliomed-pflege.de alle-news detailansicht _blank external-link-new-window>Schutzschirm für Kliniken angesichts der COVID-19-Krise geht Pflegevertretern nicht weit genug. Sowohl der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) als auch die Pflegekammer Rheinland-Pfalz äußerten sich gegenüber BibliomedPflege kritisch.
Für Universitätsklinika reiche der angepasste und am Montag vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zum Ausgleich der finanziellen Belastungen für Krankenhäuser "in keinster Weise", bemängelte VPU-Vorstandsvorsitzender Torsten Rantzsch, – auch wenn der Ansatz für kleine und mittelgroße Krankenhäuser eine Grundlage sei.
"Es wird völlig verkannt, dass es gerade die Universitätskliniken in Deutschland sind, die bei der Versorgung der schwierigsten Verläufe an erster Stelle stehen", so Rantzsch weiter. Die Universitätsmedizinstandorte seien finanziell nicht abgesichert. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Unikliniken, die heute in der Falldokumentation und -kodierung arbeiteten, und ehemalige Pflegende seien, würden für die Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigt.
"Das hat zur Folge, dass das Abrechnungsprozedere in der Krise nicht immer aufrechterhalten werden kann. Das muss entsprechend berücksichtigt werden. Schon jetzt hören wir aus unseren Controlling-Abteilungen, dass die COVID-19-Patientinnen und -Patienten eine eher geringe Fallschwere haben. Das drückt den Case-Mix-Index und wird zu geringeren Einnahmen führen", ist sich Rantzsch sicher.
Ebenso seien Erlösausfälle in den Hochschulambulanzen nicht ausreichend berücksichtigt. Statt der vorgesehenen 560 Euro müssten min. 750 Euro für Krankenhäuser mit über 1.000 Betten angesetzt werden.
Mai: Finanzielle Auswirkungen der Krise frühzeitig prüfen
Auch der Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz, Markus Mai, erachtet die Pauschale als "vermutlich noch nicht ausreichend, um bei voller Kostenstruktur einen angemessenen Ausgleich zum Wegfall elektiver Behandlungen zu schaffen", wie er gegenüber BibliomedPflege mitteilte.
"Auch würden wir uns wünschen, dass die Intensivplatzpauschale von 50.000 Euro pro zusätzlichem Behandlungsplatz nochmals deutlich erhöht wird", ergänzt Mai.
Zwar sei die Kammer insgesamt froh darüber, dass es am Ende doch noch zu einer Anpassung des Gesetzesentwurfs gekommen sei – aber es brauche noch mehr: So scheine die Überprüfung der Auswirkungen mit Fokus auf Ende Juni 2020 angesichts der angespannten Liquiditätslage insbesondere kleinerer, aber auch großer Einrichtungen zu weit in die Zukunft gelegt.
"Hier sollte schon gegen Ende April und daraufhin monatlich eine Beurteilung darüber erfolgen, ob die festgelegten Maßnahmen ausreichen, um die Krankenhäuser und damit auch die professionelle Versorgungsgrundlage für Corona-Patientinnen und -Patienten sowie die Arbeitsplätze der Pflegefachpersonen weiter zu sichern", verdeutlichte Mai und ergänzte:
"Auch die festgelegten patientenbezogenen Pauschalen für Schutzausrüstungen von 50 Euro sind angesichts der jetzt schon fast 20-mal so hohen Preise bei Weitem nicht ausreichend und bedürfen ebenfalls einer schnellen Anpassung."