Ausländische Kranken- oder Altenpflegehelfer in Baden-Württemberg mit einer Duldung können während ihrer Ausbildung nicht mehr abgeschoben werden. Das hat die Landesregierung vor knapp 2 Wochen in einem Erlass festgelegt. Damit können sie nun ihre Ausbildung fortsetzen, auch wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Baden-Württemberg setzt damit eine Regelung in Kraft, die auf Bundesebene noch im geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz umgesetzt werden soll.
Unternehmen suchten dringend Alten- sowie Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegehelfer und junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen wollten, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). "Deshalb werden wir in Baden-Württemberg schon jetzt – noch vor der entsprechenden Bundesregelung – handeln."
Baden-Württemberg führt damit eine Regelung ein, die in Bayern bereits im August beschlossen wurde. Die Auszubildenden sollen durch die Duldung zunächst ihre Helferausbildung abschließen können. Danach können sie eine qualifizierte Berufsausbildung zum Gesundheits- und Kranken- oder Altenpfleger aufnehmen. Hierfür können sie dann eine Ausbildungsduldung erhalten. Dabei haben sie ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung und 2 weitere Jahre während einer anschließenden Beschäftigung.
Ausgenommen sind Ausländer, die Straftaten oberhalb einer bestimmten Grenze begangen haben. Die Regelung gilt zudem unter anderem nicht für Ausländer, die nicht helfen, ihre Identität feststellen zu lassen.