Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden um 0,5 Prozentpunkte steigen. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Damit erhöhen sich die Beitragssätze bereits in der zweiten Legislaturperiode hintereinander. Das Gesetz zur Änderung des Elften Gesetzbuchs tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Damit steigt der Satz auf 3,05 Prozent, für Kinderlose auf 3,3 Prozent.
"Bessere Pflege kostet", erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Erhöhung und begründete sie damit, dass die eingeführten Leistungen stärker in Anspruch genommen würden als erwartet. Gemeint sind damit die Ausweitungen der Leistungen auf Menschen mit Demenz. Allein für dieses Jahr ergäbe sich ein Defizit in der Pflegeversicherung von 3 Milliarden Euro, so Spahn.
Bereits im Juli kündigte Spahn die Erhöhung an.
Erwartet werden Mehreinnahmen von rund 7,6 Milliarden Euro pro Jahr. Diese sollen dafür verwendet werden, die Sachleistungsbeträge in der Pflegeversicherung an die Personalentwicklung anzupassen und pflegende Angehörige weiter zu entlasten.
Der am Mittwoch beschlossene Beitragssatz soll bis 2022 bestehen bleiben. Eine Sonderregelung gilt für Sachsen: Hier übernehmen die Arbeitgeber nicht die Hälfte des Beitrags für die Pflegeversicherung, sondern nur 1,025 Prozent. Der Grund: In Sachsen wurde der Buß- und Bettag nicht wie in anderen Ländern zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft.