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Generalistische Pflegeausbildung

BLGS kritisiert Panikmache

Haftungsrechtliche Panik zu verbreiten, sei nicht zielführend – mit dieser Kritik hat der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) am Freitag auf ein Rundschreiben reagiert, das in dieser Woche an Kinderkrankenpflegeschulen verschickt wurde. Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) hatte am Mittwoch in dem Schreiben bezweifelt, dass generalistisch ausgebildete Pflegefachpersonen Menschen aller Altersgruppen kompetent pflegen könnten.

GKinD warnt vor Haftungsrisiken für Krankenhäuser

GKinD warnte deshalb vor erheblichen Haftungsrisiken für Krankenhäuser, "weil diese Pflegefachfrauen und -männer ständig Aufgaben übernehmen müssen, die sie mangels Praxis in der Ausbildung gar nicht beherrschen können".

Diese pauschale Diskreditierung generalistischer Pflegefachpersonen noch vor Beginn der neuen Ausbildungsgänge sei weder konstruktiv noch zielführend, so die Kritik des BLGS. Angesichts der mit dem Pflegeberufegesetz tatsächlich verbundenen neuen Herausforderungen sei vielmehr eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Insbesondere müssten die Unterschiede in den Pflegesettings bedacht werden.

Deutlicher Ausbau der Fort- und Weiterbildung nötig

"Sprechen wir von pädiatrischer Grundversorgung, gibt es aus fachlicher Perspektive keinerlei Anhaltspunkte für eine unzureichende Qualifizierung. Eine solide Einarbeitung ist hier völlig ausreichend", so BLGS-Vorsitzender Carsten Drude in Berlin.

Sei dagegen von hochspezialisierten Versorgungsbereichen die Rede, müssten die Berufsanfänger "selbstverständlich adäquat weitergebildet werden". Das gelte unabhängig von etwaigen Vertiefungsbereichen, die während einer Ausbildung durchlaufen wurden oder nicht.

Statt nun haftungsrechtliche Panik zu verbreiten, sollten sich Träger- und Berufsverbände wesentlich energischer als bisher um einen deutlichen Ausbau der Fort- und Weiterbildung bemühen, forderte Drude. 

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