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Expertenstandards

Expertenstandards: "Paragraph 113a hat sich nicht bewährt"

Für eine Abschaffung des Paragraphen 113a SGB XI plädiert Andreas Büscher, Wissenschaftlicher Leiter des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). Der Hintergrund: Mit dem Paragraphen hat der Gesetzgeber Mitte 2008 die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards den Vertragspartnern auf der Bundesebene, also den Vertretern von Pflegeeinrichtungen, Sozialhilfeträgern und Pflegekassen übertragen. "Seitdem der Paragraph in Kraft getreten ist, ist kein einziger Expertenstandard veröffentlicht worden", sagt der DNQP-Leiter und Professor für Pflegewissenschaft im Gespräch mit "Die Schwester Der Pfleger". "Neun Jahre später kann man klar sagen: Der Paragraph hat sich nicht bewährt und sollte aus meiner Sicht wieder abgeschafft werden." 
 

Parallel hätte das DNQP in diesem Zeitraum sechs existierende Expertenstandards aktualisiert und in Eigenregie zwei neue Standards für die Pflege entwickelt – und das alles ohne gesetzlichen Auftrag. "Die Zuständigkeit für die Festlegung von Maßstäben für die Qualität professioneller Pflege und des aktuellen Stands der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse gehört in die Hände der Profession", so Büscher. In der Medizin seien schon seit vielen Jahren die in der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) zusammengeschlossenen Gesellschaften für die Leitlinienentwicklung zuständig. "Kein Mensch würde auf die Idee kommen, diese in die Hände der Selbstverwaltung zu geben!"

 

Mehr zum Thema und was der DNQP-Leiter von der gesetzlichen Verpflichtung von Expertenstandards hält, lesen Sie im Interview. (BT)

 

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