In den Ausbildungsgesetzen und -verordnungen der Pflege spielt „Komplexität“ eine Schlüsselrolle. Doch der Begriff bleibt unscharf. Warum das problematisch ist – und wie Forschung jetzt für Klarheit sorgen will.
In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) aus dem Jahr 2020 werden „komplexe“ Pflegesituationen den beruflich ausgebildeten Pflegefachpersonen und „hochkomplexe“ Pflegesituationen den hochschulisch ausgebildeten Pflegefachpersonen zugeschrieben. Auch im Pflegefachassistenzgesetz von 2025 wird zwischen „hochkomplexen“, „komplexen“ und „nicht komplexen“ Pflegesituationen unterschieden. Doch was damit konkret gemeint ist, ist nicht eindeutig definiert. Für eine Klärung soll das Forschungsprojekt „KOMPLEX – Kriterien pflegerischer Komplexität“ sorgen, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Auftrag gegeben wurde und derzeit an der Katholischen Stiftungshochschule München bearbeitet wird. Das Projekt ist Bestandteil des Forschungsauftrags „Untersuchung der Umsetzung der Studienprogramme im Rahmen der hochschulischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PRIME)“.
Inzwischen gibt es erste Empfehlungen, auf den Komplexitätsbegriff bei der Zuordnung von Qualifikationsniveaus zu Kompetenzprofilen zu verzichten [1]. Hier wird argumentiert, dass die Kategorisierung von Komplexitätsstufen zu einer Hierarchisierung von Pflegeaufgaben führt – und damit implizit auch von Pflege(fach)personen. Eine Zergliederung der Versorgung in Teilaufgaben und eine Aufteilung einer Pflegesituation nach unterschiedlichen Qualifikationsniveaus widerspreche dem Ansinnen, ganzheitlich und fallorientiert zu pflegen.
Dieser Einwand ist berechtigt, insbesondere wenn es um die Personalplanung und -bemessung geht. Eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Begriffen der Pflegeberufsgesetze und deren Verordnungen bleibt dennoch notwendig. Denn die Auswahl von Fällen in der theoretischen sowie praktischen (hochschulischen) Pflegeausbildung – insbesondere in Prüfungen – und deren Bewertung setzen Kriterien voraus.
Der Komplexitätsbegriff in der Wissenschaft
In vielen Wissenschaften ist Komplexität theoretisch gut beschrieben. Für die Pflege fehlt jedoch eine praxisnahe Übertragung dieser Ansätze. Dabei können Komplexitätstheorien helfen, die vielfältigen, dynamischen und miteinander verflochtenen Prozesse in Pflegesituationen besser zu verstehen. Besonders geeignet sind psychologische Ansätze, etwa die von Funke [2, 3]. Der Psychologe beschreibt Komplexität anhand von sechs Merkmalen: Multivariabilität, Vernetztheit (Wechselwirkungen, Interdependenzen), nichtlineare Ursache-Wirkungs-Beziehungen, Mehrzieligkeit/Zielkonflikte, Intransparenz und Dynamik.
Die Komplexität pflegerischer Versorgung lässt sich allerdings nicht auf einzelne Faktoren reduzieren. Sie entsteht vielmehr durch das Zusammenspiel vieler Einflussgrößen auf unterschiedlichen Ebenen. Auf Grundlage der Merkmale komplexer Systeme nach Funke lassen sich pflegerische Situationen systematisch beschreiben (Tab. 1). Jedes der sechs Komplexitätsmerkmale kann dabei auf drei Ebenen konkretisiert werden: den einzelnen Fall (patientenbezogen), die beteiligten Akteure (akteursbezogen) und das Versorgungssystem (systembezogen). Ein Beispiel ist die Multivariabilität: Auf der Fallebene zeigt sie sich etwa in Multimorbidität mit somatischen, psychischen und sozialen Anteilen. Auf der Akteursebene wird sie durch unterschiedliche Sichtweisen, Haltungen und Handlungen von Pflegenden und Angehörigen deutlich. Auf Systemebene äußert sie sich in vielfältigen Versorgungsoptionen, mit verschiedenen Kostenträgern und Zuständigkeiten.
Weitere Entwicklung und Bedeutung für die Pflege
Im Forschungsprojekt KOMPLEX wurden erste Kriterien zur Bestimmung von Komplexität in der Pflege entwickelt. Im nächsten Schritt werden gemeinsam mit Expertinnen und Experten Beispielfälle erarbeitet und ein Instrument entwickelt, mit dem sich unterschiedliche Grade von Komplexität einschätzen lassen. Dieses Instrument soll vor allem in der Ausbildung genutzt werden, etwa für die Auswahl von Prüfungsfällen oder die Bewertung praktischer und mündlicher Leistungen.
Fazit: Komplexität beschreibt unterschiedlich schwierige Anforderungen, die sich grundsätzlich abstufen lassen. In der Pflege ist sie jedoch kein festes Merkmal einer Person. Sie entsteht immer neu – im Zusammenspiel zwischen Patientin oder Patient, Pflegefachperson, Team und Rahmenbedingungen. Das bedeutet: Komplexität ist von Situation zu Situation unterschiedlich und ihre Messung stellt immer eine vereinfachte Abbildung der Realität dar. Die Klärung des Begriffs kann die Auswahl von Fällen für Prüfungen unterstützen und eine fundierte Bewertung von Prüfungsleistungen ermöglichen. Wichtig ist jedoch auch, die Grenzen des Begriffs zu berücksichtigen: Er darf nicht dazu führen, Menschen oder Tätigkeiten abzuwerten oder Pflege hierarchisch zu beurteilen. Ebenso darf er nicht den Blick auf den Menschen in seiner individuellen ganzheitlichen Pflegesituation verstellen.
[1] Genz K, von Gahlen-Hoops W. BAPID III Kompetenzprofile; 2026. www.pflegepaedagogik.uni-kiel.de/de/aktuelle-forschungsprojekte/bapid/copy_of_ bapid-iii-1 (Zugriff: 15.05.2026)
[2] Funke J. Problemlösendes Denken. Stuttgart: Kohlhammer; 2003
[3] Funke J. Komplexes Problemlösen. In: Funke J (Hrsg.). Denken und Problemlösen (Enzyklopädie der Psychologie, Themenbereich C: Theorie und Forschung, Serie II: Kognition, Band 8, S. 375–446). Göttingen: Hogrefe; 2006