• 28.08.2025
  • Bildung
Pflegeausbildung

Praxisanleitung: Was zählt zur Zehn-Prozent-Regelung?

Die Zehn-Prozent-Regelung in der Pflegeausbildung sorgt für Unsicherheiten in der Praxisanleitung. Ein Fachbeitrag gibt grundlegende Hinweise zur Auslegung und soll Orientierung bieten.

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 9/2025

Seite 26

Es gibt immer wieder Unsicherheiten rund um die neue Pflegeausbildung. Im Bereich der Praxisanleitung stellt sich insbesondere die „Zehn-Prozent-Regelung“ als auslegungs­bedürftig dar. Dieser Beitrag soll mit einigen grundsätzlichen Hinweisen hierzu Orientierung geben.

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) legt fest, dass „mindestens zehn Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit“ als Praxisanleitung gewährleistet sein müssen (§ 6 Abs. 3 Satz 3). Ergänzend bestimmt…

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