Es gibt immer wieder Unsicherheiten rund um die neue Pflegeausbildung. Im Bereich der Praxisanleitung stellt sich insbesondere die „Zehn-Prozent-Regelung“ als auslegungsbedürftig dar. Dieser Beitrag soll mit einigen grundsätzlichen Hinweisen hierzu Orientierung geben.
Das Pflegeberufegesetz (PflBG) legt fest, dass „mindestens zehn Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit“ als Praxisanleitung gewährleistet sein müssen (§ 6 Abs. 3 Satz 3). Ergänzend bestimmt…