• 08.08.2025
  • Bildung
Pflichtfortbildung für Praxisanleitende

Unübersichtlicher Flickenteppich

Praxisanleitende müssen jährlich 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung absolvieren. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, wie Bildungseinrichtungen die teils unterschiedlichen Ländervorgaben umsetzen und welche Herausforderungen dabei entstehen.

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 8/2025

Seite 42

Praxisanleitende müssen „kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung“ im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich absolvieren. Daneben gibt es Länderverordnungen und -empfehlungen. Wie setzen Bildungseinrichtungen die unterschiedlichen Vorgaben um? Eine aktuelle Untersuchung gibt Aufschluss.

Im Zuge der Pflegeausbildungsreform 2020 wurde der Stellenwert der Praxisanleitung deutlich angehoben. So haben Auszubildende erstmals Anspruch auf „geplante und strukturierte…

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