• 08.08.2025
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Pflichtfortbildung für Praxisanleitende

Unübersichtlicher Flickenteppich

Praxisanleitende müssen jährlich 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung absolvieren. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, wie Bildungseinrichtungen die teils unterschiedlichen Ländervorgaben umsetzen und welche Herausforderungen dabei entstehen.

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 8/2025

Seite 42

Praxisanleitende müssen „kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung“ im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich absolvieren. Daneben gibt es Länderverordnungen und -empfehlungen. Wie setzen Bildungseinrichtungen die unterschiedlichen Vorgaben um? Eine aktuelle Untersuchung gibt Aufschluss.

Im Zuge der Pflegeausbildungsreform 2020 wurde der Stellenwert der Praxisanleitung deutlich angehoben. So haben Auszubildende erstmals Anspruch auf „geplante und strukturierte Praxisanleitung“, die mindestens zehn Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit umfassen muss [1]. Zudem gilt Praxisanleitung nunmehr als zentraler Bestandteil der Ausbildung, um berufliche Handlungskompetenz zu vermitteln [2]. Auch die Qualifizierung von Praxisanleitenden wurde neu geregelt. Sie müssen seit der Reform eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden sowie „kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung“ im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen [1]. Vorher mussten Praxisanleitende eine Qualifizierung im Umfang von 200 Stunden absolvieren; eine kontinuierliche Fortbildungspflicht bestand nicht.

Unterschiedliche Vorgaben in den Ländern

In Deutschland ist Bildung föderal organisiert. Somit sind die Bundesländer für die Ausgestaltung des Schulwesens zuständig, während der Bund vor allem allgemeine Rahmenbedingungen setzt und die Länder bei der Finanzierung unterstützt. Dieser Grundsatz gilt auch für die Pflegeausbildung und Praxisanleitung. So bestehen in den Bundesländern teilweise sehr unterschiedliche Vorgaben und Empfehlungen, wie die Pflichtfortbildung für Praxisanleitende umgesetzt werden soll. Welche konkreten formalen und inhaltlichen Unterschiede bestehen hier? Und wie gehen Bildungseinrichtungen mit den unterschied­lichen Vorgaben und Empfehlungen auf Bundes- und Landesebene um? Im Rahmen einer Masterarbeit im Studiengang Pflege­pädagogik an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen wurde diesen Fragen erstmals empirisch nachgegangen [3].

Im ersten Schritt erfolgte eine Recherche der Vorgaben der einzelnen Bundesländer zur Pflichtfortbildung für Praxisanleitende. Diese war deutlich erschwert, da viele Dokumente nicht frei im Internet verfügbar waren und in den zuständigen Ministerien angefragt werden mussten.

Die Auswertung machte deutlich, dass die Vorgaben formal sehr unterschiedlich sind. Während manche Bundesländer Erlasse oder Empfehlungen zur inhaltlichen und formalen Ausgestaltung der Fortbildungen für Praxis­anleitende herausgegeben haben, beschreiben andere lediglich Anforderungen. Manche Bundesländer haben die entsprechenden Dokumente zwischenzeitlich auch überarbeitet, sodass der aktuelle Stand auf Anhieb nicht immer deutlich wurde.

Auch inhaltlich lassen sich viele Unterschiede feststellen – insbesondere hinsichtlich der inhaltlichen Anteile von berufspädagogischen, -fachlichen, -politischen und -prak­tischen Themen.

Wie setzen Bildungseinrichtungen die Vorgaben um?

Um herauszufinden, wie pflegerische Bildungseinrichtungen Fortbildungen für Praxisanleitende konzipieren und umsetzen, wurde im zweiten Schritt der Masterarbeit ein Online-Fragebogen entwickelt. Dieser wurde an Pflegeschulen sowie Fort- und Weiterbildungsstätten gesandt und um Beantwortung der Fragen gebeten. Für die Ermittlung der Pflegeschulen wurde die aktuelle Übersicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für jedes einzelne Bundesland auf der Website www.pflegeausbildung.net genutzt. Für die Datenrecherche der bundesweiten pflegerischen Fort- und Weiterbildungsstätten wurde zum einen die Website www.deutsches-pflegeportal.de genutzt und ergänzend die länderspezifischen Datenbanken der Fort- und Weiterbildungsverzeichnisse. Über dieses Auswahlverfahren konnten 1.157 Pflegeschulen und 329 pflegerische Fort- und Weiterbildungsstätten ermittelt werden. Davon nahmen 284 mit einem vollständig ausgefüllten Fragebogen teil.

Zeitliche Umsetzung und Verteilung der Fortbildungen. Die Ergebnisse zeigen, dass 52 Prozent der Einrichtungen ihre Fortbildungen für Praxisanleitende über drei einzelne Tage im Laufe des Jahres verteilen. Im Gegensatz dazu bieten 30 Prozent der Einrichtungen einen kompakten Block von drei Tagen an. Letztere Verteilung entspricht den Empfehlungen verschiedener Bundesländer, wie beispielsweise von Baden-Württemberg.

Formate der Fortbildungen. Knapp 62 Prozent der befragten Bildungseinrichtungen bieten Fortbildungen für Praxisanleitende ausschließlich in Präsenz an. 36 Prozent bieten sowohl Online- und Präsenzunterricht an, während reine Online-Formate nur von rund zwei Prozent durchgeführt werden. Die Dominanz der Präsenzformate unterstreicht die Bedeutung persönlicher Interaktion in der Erwachsenenbildung, wobei hybride Modelle zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Inhaltliche Ausgestaltung. Die inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich überwiegend an berufspädagogischen Themen: Knapp 85 Prozent der Einrichtungen legen den Schwerpunkt auf diesen Bereich, gefolgt von berufspolitischen und berufspraktischen Inhalten mit jeweils gut 40 Prozent.

Verantwortlichkeiten für Fortbildungs­konzepte. In der Konzeption der Fortbildungen für Praxisanleitende tragen verschiedene Personen in den Bildungseinrichtungen die verantwortliche Rolle. Die Leitung der Bildungseinrichtung ist mit 33 Prozent die primäre Instanz, gefolgt von den Lehrenden, die in 17 Prozent der befragten Einrichtungen die Verantwortlichkeit für Fortbildungskonzepte innehaben. Daneben wurden in den Freitextantworten weitere Zuständigkeiten identifiziert: Personen aus der Leitung des Trägers der praktischen Ausbildung, andere Mitarbeitende der Weiterbildungsstätte sowie Praxisanleitende in zentraler Funktion sind ebenfalls für die Organisation und Durchführung der Fortbildungen verantwortlich.

Nur knapp die Hälfte der Fortbildungsverantwortlichen verfügen über eine abgeschlossene Weiterbildung in der Praxisanleitung. Knapp 37 Prozent besitzen diese nicht, bei den rest­lichen Befragten war die Information nicht bekannt.

Im Rahmen der Fortbildungsplanung wurde die offene Frage gestellt: „Was wäre bei der inhaltlichen Gestaltung aus Ihrer Sicht hilfreich?“ Knapp 22 Prozent betonen die Bedeutung einer verbesserten Kommunikation zwischen Bildungseinrichtung und Praxis. Fast 13 Prozent sehen die Bedarfsanalyse in der Praxis als zentral an. Gut 5 Prozent fordern einen engeren Austausch zwischen Praxisanleitenden, Lehrenden und Auszubildenden. Knapp 16 Prozent befürworten die Einbindung von Praxisanleitenden in die Inhaltsentwicklung, etwa über Bedarfsabfragen oder Treffen. 11,5 Prozent wünschen sich mehr Flexibilität bei den inhaltlichen Vorgaben der Länder.

Andere Berufe. Die Fortbildungspflicht für Praxisanleitende gilt nicht nur für die Pflege, sondern auch für Operationstechnische Assistent:innen (OTA), Anästhesietechnische Assistent:innen, Hebammen und Notfallsanitäter:innen. Fortbildungen für Praxisanleitende werden folglich von Kolleg:innen verschiedener Berufsgruppen besucht. Der Fragebogen enthielt die Frage, ob sich daraus eine Herausforderung bei der Gestaltung der Fortbildungen ergibt. Gut 45 Prozent halten eine Differenzierung der berufspraktischen Inhalte für sinnvoll, während knapp 29 Prozent fachliche Herausforderungen bei der Fortbildungskonzeption bejahen. Gut 20 Prozent sehen keine Herausforderung bei der Fortbildungsgestaltung aufgrund der unterschiedlichen Berufsgruppen, sondern betrachten diese Vielfalt eher als Chance.

Mehr Einheitlichkeit wünschenswert

Die Auswertung der Fragebögen unterstreicht den Bedarf an einer stärkeren Zusammenarbeit und Koordination zwischen Praxisanleitenden, Lehrenden und Führungspersonen. Häufig genannt wurde der Wunsch nach flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Entwicklung bedarfsgerechter, praxisorientierter Fortbildungsangebote – sowohl inhaltlich als auch formal. Insbesondere sollte die bisher überwiegend auf einzelne Tage verteilte Planung der Fortbildungen überdacht werden, denn 56 Prozent der Befragten gaben an, Fortbildungen am Stück zu bevorzugen.

Die Erhebung zeigte auch, dass die föderalen Strukturen des bundesdeutschen Bildungssystems eine einheitliche Umsetzung der Pflichtfortbildung für Praxisanleitende behindern. Die unterschiedlichen Vorgaben der Länder gleichen einem unübersichtlichen Flickenteppich und erschweren die bundesweite Vergleichbarkeit und Nutzung von Fortbildungsangeboten.

[1] Bundesministerium der Justiz. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung – PflAPrV). Im Internet: www.gesetze-im-internet.de/pflaprv/PflAPrV.pdf

[2] Knoch T. Praxisanleitung nach der neuen Pflegeausbildung. Die Vorgaben erfolgreich umsetzen. Hannover: Vincentz; 2019

[3] Coenen M, Domjanovic M. Umsetzung der berufs­pädagogischen Pflichtfortbildungen für Praxisanleitende in der Pflege. Masterarbeit an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Köln; 2014. Im Internet verfügbar: doi.org/10.17883/5183; Zugriff: 28.05.2025

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