Der Anfang Juli beschlossene „Rahmenvertrag zur verpflichtenden Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten“ soll es Pflegefachpersonen künftig ermöglichen, Tätigkeiten der Heilkunde wahrzunehmen. Ab dem 1. Januar 2023 soll in jedem Bundesland mindestens eine Erprobung erfolgen.
Die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen ist nie richtig ins Rollen gekommen – obwohl der Sachverständigenrat zur Beurteilung der Entwicklung im Gesundheitswesen dies…