Krankenhäuser können Menschen, die nach einem Aufenthalt pflegebedürftig sind, oft nicht entlassen, weil sich kein Heimplatz findet. Daraus entstehen ihnen wiederum Probleme bei der Abrechnungsprüfung. Ein neues Gesetz soll Übergangspflege für zehn Tage ermöglichen und Kliniken entlasten. Doch die Hürden sind so hoch, dass von Entlastung keine Rede sein kann.
In den Oberlausitz-Kliniken in Bautzen und Bischofswerda sind es gerade (Stand Mitte März) 24 Patientinnen und Patienten (im Folgenden:…