Sowohl im Krankenhaus als auch in Einrichtungen der Langzeitpflege sollte das Tragen von Privatkleidung möglichst vermieden werden. Je nach Setting sind unterschiedliche Anforderungen an Dienst-, Schutz- und Bereichskleidung zu stellen. Ein Überblick.
Eine einheitliche Dienstkleidung erfüllt in der stationären Versorgung im Krankenhaus und in der Langzeitpflege mehrere Zwecke:
- Sie trägt zu einem Corporate-Identity- Gefühl der Belegschaft bei.
- Patientinnen und Patienten (im Folgenden: Patienten) bzw. pflegebedürftige Menschen und Angehörige erkennen die Mitarbeitenden und deren Stellung im Team an deren Äußerem.
- Dienstkleidung vermittelt den Eindruck hoher Professionalität.
- Ggf. auftretende Hospitalismuskeime verbleiben am Arbeitsplatz und werden nicht in öffentliche Verkehrsmittel oder nach Hause getragen.
Arbeitgeber können die Art der Dienstkleidung vorgeben. Dies geschieht beispielsweise bereits vor Tätigkeitsbeginn mit einer entsprechenden Vorgabe im Dienstvertrag.
Der Arbeitgeber hat aber seinerseits Verpflichtungen. Er muss einen sauberen Lagerort in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort der Mitarbeitenden zur Verfügung stellen und hat für die adäquate Aufbereitung der Kleidung zu sorgen.
In vielen Einrichtungen ist es üblich, dass Pflegende und medizinisches Assistenzpersonal einen kurzärmeligen Kasack und eine Hose tragen.
Der Kasack sollte Taschen haben, damit die oder der Mitarbeitende Gebrauchsgegenstände wie das heute auch am Arbeitsplatz kaum mehr verzichtbare Mobiltelefon, ggf. ein Diensttelefon oder Schlüssel bei sich tragen kann.
Wie oft die Dienstkleidung erneuert werden muss, ist durch die entsprechende Regel zum betrieblichen Arbeitsschutz nicht definitiv vorgegeben. Üblich ist im pflegerischen Bereich ein dreimal wöchentlicher Wechsel, bei Verschmutzungen selbstverständlich sofort.
Auch die häufige Diskussion, ob die Dienstkleidung aus reiner Baumwolle sein muss oder auch Mischgewebe zulässig ist, kann nicht auf der Basis von Arbeitsschutzverordnungen definitiv entschieden werden.
Aus Gründen der Ersparnis von Wäschereikosten sind heute die meisten Arbeitgeber im Gesundheitswesen dazu übergegangen, Dienstkleidung aus Mischgewebe mit z. B. nur 50 Prozent Baumwollanteil zur Verfügung zu stellen.
Sonderfall weißer Dienstmantel
Ärztinnen und Ärzte tragen in vielen Einrichtungen häufig noch den langärmeligen weißen Dienstmantel. Es hat sich jedoch in der Vergangenheit gezeigt, dass dieser zwei wesentliche Nachteile hat: Zum einen hängt der lange Ärmel dieses Mantels bei hygienekritischen Maßnahmen wie beispielsweise einem Verbandwechsel unmittelbar in das aseptische Behandlungsareal hinein. Dies ist ein Fehler, der unbedingt vermieden werden sollte. Zum anderen werden diese Kittel oft nicht täglich gewechselt und sind daher gerade an der vorderen Knopfleiste stark mit Umwelt-, Haut- und Krankenhauskeimen besiedelt.
In England ist man daher dazu übergegangen, auch dem ärztlichen Personal im Krankenhaus das Tragen einer kurzärmeligen Kleidung vorzuschreiben. Diese nationale Vorgabe ist als „BBE-Kampagne“ (kurz für: bare below the elbow, dt.: freier Unterarm) bekannt geworden.
In Deutschland legen vor allem Chefärzte zu Repräsentationszwecken noch Wert auf den langärmeligen weißen Dienstmantel. Hier könnte man jedoch einen Kompromiss finden, etwa indem man für den Dienst auf Station „Kurzärmeligkeit“ vorschreibt, während bei Besprechungen, Vorträgen oder Terminen im Verwaltungsbereich der Dienstmantel erlaubt bleibt. Dem Träger sollte jedoch klar sein, dass dieser Mantel keine hygienischen Zwecke erfüllt, sondern ausschließlich dazu dient, den – ggf. herausgehobenen – Status des Arztes erkennen zu lassen.
Schutz vor Infektionserregern
Schutzkleidung erfüllt einen anderen Zweck als die die gesamte Dienstzeit über zu tragende Dienstkleidung. Sie soll, meist im Zusammenhang mit anderen Schutzmaßnahmen wie Mund-Nasen-Schutz, ggf. Schutzbrille, Kopfhaube und Einmalhandschuhen, Mitarbeitende vor Infektionserregern und Kontaminationen aus dem Patientenumfeld schützen. Wird sie zwischen zwei Patienten gewechselt, dient dieser Wechsel gleichzeitig dazu, den nachfolgend betreuten Patienten vor den Keimen des vorangehend behandelten zu schützen.
Die Gesamtheit aller genannten Utensilien der Schutzausrüstung wird in den Arbeitsschutzverordnungen und in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionspräven- tion der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) [1] als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezeichnet. Welcher Umfang an PSA bei welcher Infektionserkrankung angezeigt ist, kann aus der Empfehlung zur Hygiene bei Patienten mit Infektionskrankheiten der KRINKO und aus den Empfehlungen für einige herausgehobene Erreger und Erkrankungen wie z. B. MRSA und Clostridioides-difficile-Infektion entnommen werden [1–3].
Spezialvorschriften für COVID-19?
Für die aktuell häufig zu versorgenden Patienten mit COVID-19-Infektion gilt, dass eine komplette Anwendung aller genannten Bestandteile der Schutzausrüstung zwingend notwendig ist. Eine Ausnahme vom Gebrauch von Einmalhandschuhen könnte lediglich dann gegeben sein, wenn ein psychisch stark belasteter SARS-CoV-2-positiver Patient um einen persönlichen Handkontakt bittet. Auch eine physiotherapeutische Behandlung eines lang liegenden COVID-19-Patienten dürfte ohne Handschuhe einen weitaus intensiveren Effekt haben. In diesen Fällen muss jedoch unmittelbar nach der persönlichen Berührung eine hygienische Händedesinfektion erfolgen.
Bei invasiven oder apparativen Maßnahmen wie Blutabnahme, Absaugen, Beatmungssystemwechsel u. Ä. sind Einmalhandschuhe auf jeden Fall Pflicht. Es muss aber daran gedacht werden, dass die Handschuhe zwischen Maßnahmen mit verschiedenem Hygieneniveau (z. B. Körperreinigung des Patienten und nachfolgender Blutabnahme) auch beim gleichen Patienten gewechselt werden müssen.
Oft wird bei Patienten mit COVID-19 vorsichtshalber auch ein Visier getragen. Für dieses Visier muss die Krankenhaushygiene eine Aufbereitungsanweisung erlassen, wie z. B. Abreiben mit Desinfektionstüchern. Letztere müssen einerseits mindestens „begrenzt“ viruzid sein [4], andererseits muss ihre Materialverträglichkeit für Acrylglas gegeben sein. Die zusätzliche Wirksamkeit „begrenzt viruzid Plus“ wird für SARS-CoV-2 nicht benötigt [4].
Bereichskleidung in sensiblen Bereichen
Eine besondere, farbig herausgehobene Bereichskleidung wird in allen Abteilungen eines Krankenhauses getragen, bei denen aufgrund der routinemäßig zum Behandlungsablauf gehörenden Maßnahmen eine erhöhte Infektionsgefährdung für die Patienten besteht. Dies sind beispielsweise Bereiche wie Operationsabteilung, Dialyseeinrichtungen, Herzkatheter und interventionelle Radiologie, gastroenterologische Untersuchungseinheiten und onkologische Stationen mit immunsupprimierten Patienten.
Auch hier gilt, dass kurzärmelige Kleidung getragen werden muss. Die Kleidung ist in diesen Bereichen täglich zu wechseln. Wichtig ist, dass diese Bereichskleidung auch wirklich nur dort getragen wird, wo sie organisatorisch hingehört, d. h., Mitarbeitende sollten nicht in dieser Kleidung in die allgemeine Cafeteria oder bei Transporten auf die Normalstationen gehen. Im letzten Fall kann die Bereichskleidung mit einem Überkittel geschützt werden.
Was gilt für Schuhe?
Für Schuhe ist die wichtigste Vorgabe die, dass sie rutschsicher sein müssen und bei schnellen Tätigkeiten, z. B. dem schnellen Stockwerkwechsel auf einer Treppe, nicht leicht vom Fuß gleiten dürfen.
Sandalen mit Riemchen, Schlappen u. Ä. erfüllen diese Vorgaben der Arbeitssicherheit nicht. Die heute von vielen Mitarbeitenden getragenen privaten Sneaker oder geschlossenen weißen Sportschuhe sind jedoch im Krankenhaus durchaus akzeptabel. Besondere hygienische Anforderungen sind an diese Schuhe nicht zu stellen, da vom Fußboden keine besondere Infektionsgefahr ausgeht. Sie sollten jedoch einen sauberen Eindruck machen und nur im Krankenhaus bzw. in der stationären Einrichtung getragen werden, um einen Schmutzeintrag von außen zu vermeiden.
[1] Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten. Bundesgesundheitsbl 2015; 58: 1151–1170
[2] Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Hygienemaßnahmen bei Clostridioides-difficile-Infektion (CDI). Bundesgesundheitsbl 2019; 62: 906–923
[3] Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI). Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus-aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Bundesgesundheitsbl 2014; 57: 696–732
[4] Mitteilung der Desinfektionsmittelkommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH). Neuer Wirksamkeitsbereich begrenzt viruzid Plus – was ist das? Hygiene und Medizin 2016; 41–12: 319–321