• 26.01.2022
  • Praxis
Post-COVID-Syndrom

"Die große Welle rollt noch auf uns zu"

Dr. Christoph Reimertz ist Geschäftsführer Medizin und Chefarzt des BG Service- und Rehabilitationszentrums an der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Frankfurt am Main.

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 2/2022

Seite 10

Müdigkeit, mangelnde Belastbarkeit, Konzentrationsschwäche – Spätfolgen wie diese sind nach einer Coronainfektion häufig. Sie beträfen oft auch Pflegepersonen, sagt Christoph Reimertz, Chefarzt des Rehabilitationszentrums an der BG Unfallklinik Frankfurt. Wer ist betroffen und wie sieht die Behandlung aus? Was sollten Beschäftigte in der Pflege über COVID-19 als Berufskrankheit wissen?

Herr Dr. Reimertz, Sie betreuen an Ihrem BG Klinikum Menschen mit Langzeitfolgen nach einer Coronaerkrankung. Wer kommt zu Ihnen?

Wir sehen in unseren Sprechstunden vor allem Patientinnen und Patienten mit einem Post-COVID-Syndrom, also Menschen, bei denen die Beschwerden länger als zwölf Wochen anhalten (siehe Textkasten unten, Anm. d. Red.). Das sind aktuell vor allem Betroffene aus der ersten bis dritten Coronawelle.

Welche Beschwerden haben diese Menschen?

Wir sehen Patienten, die nach einer durchlaufenen Infektion psychische Erkrankungen, Konzentrationsschwäche, Müdigkeit und fehlende Belastbarkeit zeigen. Typisch ist ein Erschöpfungssyndrom, das sogenannte Fatigue-Syndrom. Viele Patienten, die zu uns kommen, haben auch einen langen Klinikaufenthalt hinter sich und sind durch den Muskelabbau geschwächt. Häufig sind pulmologische oder kardiologische Beschwerden. Darüber hinaus gibt es neurologische Symptome von Taubheitsgefühlen bis hin zum Schlaganfall. Viele klagen über Geruchs- und Geschmacksverlust. Das klinische Bild ist also sehr heterogen.

Long COVID und Post COVID: Was ist der Unterschied?

Von Long COVID spricht man, wenn Symptome wenigstens vier Wochen nach einer Corona-infektion anhalten. Dauern die Beschwerden länger als zwölf Wochen an, spricht man von einem Post-COVID-Syndrom.

Können Sie Patientenbeispiele nennen?

Ein typischer Fall ist zum Beispiel die Altenpflegerin, die mit erheblichen kognitiven Beschwerden zu uns kommt. Sie kann sich Dinge nicht mehr merken, hat Erinnerungslücken und ihre psychische Belastbarkeit hat stark abgenommen. Der Leidensdruck ist in einem solchen Fall sehr groß. Ein anderer Fall, den ich noch gut in Erinnerung habe, ist ein junger Mann mit einem schweren COVID-Verlauf. Bei ihm ist es unter der Behandlung auf der Intensivstation zu stärksten Durchblutungsstörungen an Beinen und Armen gekommen, sodass er jetzt vierfach amputiert ist – ein sehr tragischer Verlauf. Dennoch ist es wichtig zu wissen, dass die überwiegende Anzahl der Betroffenen einen eher milden Verlauf aufweist.

Weiß man, wie häufig es zu Spätfolgen nach einer Coronainfektion kommt?

Die Unfallversicherungsträger – in Hessen sind das die Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege, kurz BGW, und die Unfallkasse Hessen – haben Zahlen für Beschäftigte in Krankenhäusern und im Gesundheitssystem vorgelegt. Bislang liegen bundesweit mehr als 200.000 Anträge auf Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall vor. Wir gehen davon aus, dass etwa 10 bis 15 Prozent dieser betroffenen Patienten einen Post-COVID-Verlauf haben.

Das klingt sehr hoch.

Das ist eine irrsinnige Menge und wir glauben auch nicht, dass wir die Spitze des Berges schon erreicht haben. Die große Welle rollt noch auf uns zu. Die Berufsgenossenschaften haben normalerweise rund 15.000 Anträge auf Anerkennungen von Berufskrankheiten im Jahr und jetzt haben sie mehr als das Zehnfache.

Wer ist von einem Post-COVID-Syndrom besonders häufig betroffen?

Grundsätzlich gibt es keine Korrelation zwischen der Schwere der Erkrankung und der Schwere des Post-COVID-Verlaufs. Es gibt Menschen, die einen ganz milden COVID-19-Verlauf haben, aber noch lange mit Folgebeschwerden zu kämpfen haben. Frauen scheinen etwas häufiger betroffen zu sein als Männer und besonders im mittleren Alter ist Post COVID häufig. Allerdings gibt es auch ältere Patienten, die darunter leiden, und auch einige sehr junge Menschen. Zum Glück zeigen Kinder aber weniger Post-COVID-Verläufe als Erwachsene. Hier liegt der prozentuale Anteil bislang im einstelligen Bereich.

Kann ein Post COVID auch nach einem Impfdurchbruch vorkommen?

Die Hoffnung ist tatsächlich, dass diese Menschen weniger von Post COVID betroffen sind. Allerdings können wir das noch nicht abschließend sagen. Impfdurchbrüche betreffen vor allem die vierte Welle und hier haben wir noch keine eindeutigen Zahlen vorliegen. Bislang sind keine Unterschiede zwischen der ersten, zweiten und dritten Welle zu erkennen. Das heißt, wer infiziert war, hatte ein ähnliches Beschwerdebild bei der Erkrankung und auch im späteren Verlauf – unabhängig vom Zeitpunkt der Infektion. Ich vermute, dass das für die vierte Welle ähnlich sein wird.

Weiß man schon, ob auch Infizierte mit der Omikron-Variante von Spätfolgen betroffen sind?

Die Anzahl der Patienten, die sich mit der Omikron-Variante infizieren, steigt rapide. Virologinnen und Virologen gehen davon aus, dass es bald die führende Coronavariante auch in Deutschland sein wird. Omikron ist noch nicht so lange in Deutschland aktiv, daher haben wir noch keine Patienten in unserer Post-COVID-Sprechstunde gesehen. Ich habe aber keine Zweifel, dass die Anzahl der Post-COVID-Verläufe unter Omikron sich nicht wesentlich von den bisherigen Varianten unterscheiden wird.

COVID-19 als Berufskrankheit: Was Pflegende wissen sollten

  • Eine COVID-19-Erkrankung kann bei Beschäftigten im Gesundheitswesen die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllen.
  • Für Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft ist die regional zuständige Unfallkasse zuständig, für Einrichtungen in privater oder kirchlicher Trägerschaft die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
  • Eine COVID-19-Erkrankung kann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen:
    - Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
    - relevante Krankheitserscheinungen wie Fieber und Husten
    - positiver PCR-Test
  • Bei Verdacht auf eine berufliche Ursache der COVID-19-Erkrankung sollten Pflegende ihren behandelnden Arzt oder die Betriebsärztin auf den möglichen Zusammenhang ansprechen. Ärzte sowie der Arbeitgeber sind verpflichtet, der gesetzlichen Unfallversicherung den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden.
  • Pflegende können aber auch selbst einen Verdacht auf eine Berufskrankheit melden, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Formvorgaben müssen dabei nicht eingehalten werden.
  • Bei Anerkennung als Berufskrankheit übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heil- behandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Bei einer bleibenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist eine Rentenzahlung möglich, im Todesfall auch eine Hinterbliebenenrente für die Angehörigen.

Weitere Informationen finden Interessierte unter: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3854

Quelle: DIVI, DGUV: Corona-Virus (SARS-CoV-2) COVID-19 als Berufskrankheit – Informationen für Beschäftigte im Gesundheitswesen

Was weiß man schon sicher über das Post- COVID-Syndrom? Noch ist das Beschwerdebild ja relativ neu.

Bislang wissen wir tatsächlich noch sehr wenig, auch über die Ursachen von Post COVID und wie es zu dem sehr heterogen Beschwerdebild kommt. Es gibt ein paar Gedankenmodelle, wie so etwas entstehen könnte, zum Beispiel durch Blutverschlüsse an Endorganen oder lokale Infektionen. Noch ist der genaue Mechanismus im Körper jedoch unklar. Das macht die spezifische Therapie auch etwas schwieriger. Allerdings lernen wir fast täglich dazu und profitieren durch den Erkenntnisgewinn der vielen Fälle, die wir weltweit haben.

Im Sommer 2021 wurde eine S1-Leitlinie zu Long COVID und Post COVID herausgegeben. Wie hilfreich ist diese bei der Behandlung?

Diese Leitlinie ist eine interdisziplinäre Sammlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wir ziehen die Leitlinie immer mal wieder zurate, vor allem bei den seltenen Folgebeschwerden wie dermatologischen Veränderungen. Fast wichtiger ist allerdings der Austausch unter den Behandlern und in den klinischen Arbeitsgruppen. Hier können wir uns auf einem etwas aktuelleren Stand austauschen, da wir täglich neue Erfahrungen machen und auch regelmäßig neue Studien veröffentlicht werden, die in der Leitlinie noch nicht berücksichtigt sind.

Wie behandeln Sie die sehr unterschiedlichen Beschwerden in der Praxis?

Eine Rehabilitation ist immer eine symptomatische Behandlung. Die Patienten kommen also mit ihrem individuellen Beschwerdebild und diese Beschwerden werden behandelt, unabhängig von der Ursache. Wir sehen beim Post-COVID-Syndrom, dass die Betroffenen oftmals mit den klassischen Rehaverfahren überfordert sind. Sie brauchen mehr Ruhezeiten, gerade wenn ein Fatigue-Syndrom vorliegt. Deshalb achten wir darauf, dass die Patienten nicht zu sehr gefordert werden und ausreichend Pausen einhalten. Wir versuchen, viele Therapien an der frischen Luft durchzuführen und die Bewegung zu fördern. Wir gehen bei diesen Patienten aber nicht an das Leistungsmaximum.

Was sind gängige Therapieverfahren in der Rehabilitation?

Es gibt in den Rehaverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die klassische muskuloskelettale Rehabilitation, bei der Patienten jeden Tag vier Stunden Therapie erhalten, von denen mindestens drei Einzeltherapie sein müssen. Das schaffen die meisten Post-COVID-Patienten aber nicht. Sie sind damit schlichtweg überfordert. Dann gibt es die Komplexe Stationäre Rehabilitation, kurz KSR, die für Menschen mit schwerwiegenden Folgen einer Verletzung oder Erkrankung gedacht ist. Post-COVID-Patienten sind in dieser KSR besser aufgehoben, weil man hier individueller auf ihre Beschwerden eingehen kann. Ganz aktuell haben wir eine Post- COVID-KSR, eine spezifische Komplexe Stationäre Rehabilitation bei Post COVID, entwickelt, die aus unseren bisherigen Erfahrungen entstanden ist. Diese Patienten haben einfach andere Bedürfnisse.

Wie gehen Sie bei Symptomen wie kognitive Einschränkungen vor?

Wir behandeln immer in einem multidiszi-plinären Team, dazu gehören auch Psychologinnen und Psychologen, die eine spezielle Expertise in der Behandlung kognitiver Beschwerden haben. Konzentrationsstörungen sind zum Beispiel auch nach einem Schädel-Hirn-Trauma sehr häufig. Die Patienten durchlaufen zunächst psychologische Tests, um zu schauen, wie ausgeprägt die kognitiven Defizite sind. Anschließend werden sie durch gezielte Therapieprogramme gefördert. Allerdings darf man die Patienten dabei – wie beim körperlichen Training auch – nicht überfordern.

Was ist das Behandlungsziel bei einem Post-COVID-Syndrom?

Das hängt vom Beschwerdebild und der Situation der Betroffenen ab. Wir erstellen für jeden Patienten, der stationär aufgenommen wird, einen individuellen Rehaplan. Dieser wird mit allen Fachdisziplinen abgestimmt. Mit dem Patienten bespricht man die gemeinsamen Ziele, die kurz-, mittel- und langfristig erreicht werden sollen. An diesen Zielen arbeiten dann alle Therapeuten, Psychologen, Ärzte und Pflegenden gemeinsam. Grundsätzlich wird versucht, eine ambulante Behandlung durchzuführen. Es ist auch nicht so, dass alle Post-COVID-Patienten arbeitsunfähig sind.

Wie schätzen Sie die Prognose beim Post- COVID-Syndrom ein?

Wir haben noch keine langfristigen Ergebnisse, dazu ist das Krankheitsbild noch zu neu. Wir wissen, dass sich viele Beschwerden im Laufe der Zeit bessern. Der Geschmacks- und Geruchsverlust geht zum Beispiel in vielen Fällen nach drei bis vier Monaten zurück, bei einigen bleibt er allerdings auch. Da die Beschwerden sehr heterogen sind, sehen wir in bestimmten Bereichen oftmals Verbesserungen, in anderen weniger. Was sich bessert und was nicht, ist individuell sehr unterschiedlich. Wir müssen uns bei den Therapieangeboten sicherlich weiterhin auf aktuelle Erkenntnisse stützen und diese im Verlauf weiter anpassen.

Wie belastend ist ein Post-COVID-Syndrom für die Betroffenen, vor allem wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt?

Wir haben viele Betroffene aus dem Bereich der Altenpflege. Wenn sich diese Patienten in einem Alterssegment 55 plus befinden und sie durch ein Post-COVID-Syndrom arbeitsunfähig werden, kommt es oft zu großen Existenzsorgen. Hinzu kommt, dass die berufliche Situation meist schon vorher schwierig war. Viele haben auf einer Coronastation oder unter sehr belastenden Bedingungen gearbeitet. Wenn dann noch eine depressive Veranlagung vorliegt, kann das die Erkrankung selbst und auch die Folgen noch verstärken.

Ist bei Pflegenden eine COVID-Erkrankung automatisch eine Berufskrankheit?

Nein, das muss in jedem Fall individuell geprüft werden. Dazu wird in der Regel über den Hausarzt oder Durchgangsarzt ein Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger eingereicht (siehe Textkasten unten, Anm. d. Red.). Voraussetzung für eine Anerkennung von COVID-19 als Arbeitsunfall ist generell, dass die Betroffenen einen direkten Kontakt mit einem Infizierten nachweisen können.

Ist das im Pflegebereich auch so?

Wenn ich in einem Bereich arbeite, in dem eine hohe Coronalast vorliegt, zum Beispiel auf einer Intensivstation, sind die Anerkennungskriterien deutlich geringer. Dann reicht es nachzuweisen, dass auf der Station mehrere Coronapatienten lagen. Hier brauche ich nicht den einzelnen Patienten nachzuweisen. Aber auch hier wird es eine Einzelprüfung durch den Unfallversicherungsträger geben, um auszuschließen, dass sich die antragstellende Person nicht im privaten Umfeld infiziert hat. Wenn das nachgewiesen ist, wird eine Anerkennung stattfinden.

Wie gut sind die Betroffenen abgesichert, wenn es sich um eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall handelt?

Die Leistungen der Unfallversicherungsträger erfolgen mit allen geeigneten Mitteln und sind für den Einzelnen oft hochwertiger als die Leistungen der Krankenkassen oder das Arbeitslosengeld. Zudem bestehen zahlreiche unterschiedliche Therapiemöglichkeiten, um die Patienten so zu behandeln, dass sie sowohl beruflich als auch sozial wieder bestmöglich leistungsfähig sind – Stichwort Reha vor Rente. Die Betroffenen erhalten ein sogenanntes Verletztengeld, das bei fortbestehenden Beschwerden und fortbestehender Arbeitsunfähigkeit für 78 Wochen bezahlt wird. Dieses liegt in der Summe höher als das Arbeitslosengeld. Ziel ist, dass die Betroffenen in dieser Zeit wieder arbeitsfähig werden. Ist das nicht der Fall, folgt nach 78 Wochen dann ein erstes Rentengutachten.

Das klingt nach viel Bürokratie und vielen Sorgen. Wie werden die Betroffenen in dieser Zeit begleitet?

Die Berufsgenossenschaften haben ein sogenanntes Rehamanagement, das heißt, schwerbetroffenen Menschen wird ein Rehamanager zur Seite gestellt, der sich individuell um sie kümmert und sie durch das Heilverfahren leitet. Diese Person stellt den Kontakt zu den Ärzten sowie zum Arbeitgeber her, bespricht mit dem Patienten die Reintegrationsmaßnahmen und leitet diese auch ein.

Wenn 10 bis 15 Prozent der COVID-Betroffenen unter Folgebeschwerden leiden: Ist nach der vierten Welle nun ein Riesenansturm auf die Rehakliniken zu erwarten?

Das ist zu befürchten. Auch wenn nicht jeder Betroffene eine stationäre Reha braucht, sind die Zahlen schon beeindruckend. Selbst wenn es nur zehn Prozent sind, wären das schon sehr viele. Zu bedenken ist weiterhin, dass viele Menschen mit Post COVID unter psychischen Folgeerscheinungen leiden. Hier haben wir – nicht nur im System der BG Kliniken, sondern auch in der Breite – möglicherweise gar nicht genügend Psychologen und Therapeuten, um alle Post-COVID-Patienten adäquat behandeln zu können.

Was braucht es, um die Folgen von COVID-19 in den Griff zu bekommen?

Das Impfen spielt die entscheidende Rolle. Leider hat das Impfen – auch medial – einen völlig falschen Zungenschlag bekommen. Die Impfung ist eine der größten medizinischen Errungenschaften der letzten 100 Jahre, und wir haben darüber viele Erkrankungen mit schlimmsten Verläufen verhindern können. Das Gleiche gilt auch für Corona. Das 3 G – Geimpft, Genesen, Gestorben – wird auch uns treffen. Die Patienten, die nicht geimpft sind, werden früher oder später erkranken, und wir wissen nicht, welchen Verlauf diese Erkrankung bei dem Einzelnen nimmt. Das kann ein milder Verlauf sein, es kann aber auch ein schwerwiegender Verlauf mit einem langen Post-COVID-Syndrom sein. Gerade im Pflegebereich scheint es teilweise noch eine hohe Verunsicherung bezüglich des Impfens zu geben – aus den unterschiedlichsten Ängsten heraus. Hier müssen wir in den nächsten Monaten unbedingt immer wieder Gesprächs- angebote machen, um allen Ungeimpften diese Ängste zu nehmen.

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