Frage: In unserem ambulanten Pflegedienst mit kirchlicher Trägerschaft – es gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) – arbeiten 100%-Kräfte und Auszubildende in der Sechs-Tage-Woche kontinuierlich zwölf Tage am Stück mit nur zwei Tagen frei. Ist es rechtlich zulässig, die Mitarbeitenden bzw. Auszubildenden in einer durchschnittlichen Sechs-Tage-Woche arbeiten zu lassen? Muss die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter einverstanden sein?
Die Fünf-Tage-Woche hat sich in unserer Arbeitswelt…