Verletzte Patienten und Hinterbliebene haben oft das Nachsehen, wenn Strafanzeigen und Strafanträge gegen Verantwortliche und Beschäftigte von Gesundheitseinrichtungen eingestellt werden. Jetzt hat aber das Bundesverfassungsgericht im Sinne einer Patientin entschieden und ein Grundrecht auf effektive Strafverfolgung postuliert.
Die beschwerdeführende Patientin stürzte am Abend des 6. Juli 2012 vom Pferd und wurde in das Universitätsklinikum Kiel verbracht. Dort wurden ein Schädel-Hirn-Trauma…