Mit den Rahmenlehr- und -ausbildungsplänen will der Gesetzgeber eine bundesweit vergleichbare Ausbildungsqualität erreichen. Für Pflegeschulen gilt es nun, die zahlreichen Vorgaben zu sondieren und schuleigene Curricula zu entwickeln. Angesichts des engen Zeitplans ist eine inhaltliche Schwerpunktsetzung unumgänglich.
Seit dem 1. August 2019 liegen für den „Lernort Schule“ (staatliche und staatlich anerkannte Pflegeschulen) ein Rahmenlehrplan und für den „Lernort Praxis“ (Träger der praktischen…