Seit dem 1. August liegen erstmals bundesweite Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie Rahmenausbildungspläne für die praktische Pflegeausbildung vor. Die beiden Vorsitzenden der Fachkommission zur Erarbeitung von Rahmenplänen nach § 53 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) stellen die Konzeption und den Aufbau der Rahmenpläne vor.
Die Pflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung – kurz PflAPrV – definiert die Kompetenzen, die Pflegefachfrauen und -männer für die…