Frage: In unserem Krankenhaus gibt es seit einigen Jahren die digitale Kurve, mit der alles lesbar und nachvollziehbar ist. Allerdings verabreichen die Pflegekräfte Medikamente ohne Freigabe durch eine Ärztin/einen Arzt, weil die Ärztinnen/Ärzte zeitweise erst 3 Tage nach Patientenaufnahme ihre Medikamentenanordnungen freigeben. Wer haftet, wenn wir ein – in der Regel lebenswichtiges – Medikament ohne Freigabe verabreichen und die Patientin/der Patient einen Schaden davonträgt?
In der…