• 28.05.2019
  • Management
Arbeitsrecht

Vom Teilzeitanspruch zum Rückkehrrecht

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 6/2019

Seite 60

Arbeitnehmer haben einen regelrechten Anspruch auf Teilzeit. Seit 1. Januar 2019 kann diese auch befristet sein (Brückenteilzeit), der Mitarbeiter kann also zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. Der Clou: Dieser Anspruch kann sogar automatisch greifen. Nämlich dann, wenn der Arbeitgeber auf den Wunsch des Mitarbeiters nach Teilzeit nicht oder nicht rechtzeitig reagiert.

Gesetzlich geregelt ist die Teilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es besteht im Wesentlichen aus zwei…

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