Frage: Der Arzt hat das Spülen von Wunden mit Leitungswasser angeordnet, die Pflegenden wollen dies aufgrund ihrer Ausbildung nicht ausführen. Gemäß Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und anderslautenden Pflegestandards hat die Wundspülung mit Ringerlösung, Nacl 0,9 % oder Octenisept zu erfolgen. Derzeit bemüht sich die Teamleitung um Klärung des Sachverhalts in Kommunikation mit ärztlichem Dienst und Hygiene. Was bedeutet dieser „Schwebezustand“ bis zu seiner Klärung für die…
