Das Mutterschutzgesetz ist nach 65 Jahren teilweise neu geregelt worden. Dabei ist der Personenkreis ausgeweitet worden, für den der Mutterschutz gilt. Auch sollen Arbeitszeitbeschränkungen für Schwangere künftig flexibler werden.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist 1952 in Kraft getreten und in diesem Jahr – erstmals nach 65 Jahren – grundlegend reformiert worden. Der Bundesrat stimmte am 12. Mai 2017 dem neuen Mutterschutzgesetz zu. Das Gesetz wird im Wesentlichen am 1. Januar 2018 in Kraft…