• 01.08.2017
  • Praxis
Ausbildungsreform

"Es kann nun endlich losgehen"

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 8/2017

Seite 24

Der Deutsche Bundestag hat Ende Juni das Pflegeberufereformgesetz beschlossen. Damit wird die generalistische Pflegeausbildung Realität – zumindest in Teilen. Über die Einzelheiten der Reform und die nächsten Schritte sprachen wir mit dem Vorsitzenden des Berufsverbands Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe, Carsten Drude.

Herr Drude, die Zusammenführung der Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege stand kurz vor dem Scheitern. Nun wird die Generalistik doch Realität – zumindest teilweise. Wie zufrieden sind Sie mit der Entscheidung des Bundestags?

Grundsätzlich ist es ein positives Signal, dass die Generalistik – in Teilen, wie Sie richtig formuliert haben – trotz des erheblichen Gegenwinds beschlossen wurde und dass es nun endlich losgehen kann. Kritisch zu sehen sind aber die zahlreichen Änderungsanträge, die in das Gesetz Einzug erhalten haben.

Diese haben zu dem Kompromiss zwischen Unionsfraktion und SPD geführt, demzufolge alle Auszubildenden zunächst eine zweijährige generalistische Ausbildung absolvieren und sich anschließend entscheiden müssen, ob sie einen generalistischen Abschluss nach dem dritten Jahr anstreben oder einen spezialisierten Abschluss in der Kinderkranken- oder Altenpflege. Was genau kritisieren Sie daran?

Ich hätte mir drei Jahre gemeinsame Ausbildung gewünscht. Künftig wird es aber fünf verschiedene Abschlüsse in der Pflegeausbildung geben: den generalistisch ausgebildeten Pflegefachmann beziehungsweise die generalistisch ausgebildete Pflegefachfrau, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpfleger. Hinzu kommen Generalisten mit akademischem Bachelor-Grad und Generalisten mit Vertiefung in der Kinderkranken- oder Altenpflege. Diese – positiv formuliert – Vielfalt wird zu chaotischen Zuständen in der Pflegeausbildung führen, zu Desorientierung bei den Ausbildungsinteressierten und massiven organisatorischen Mehraufwand an den Schulen, die dieses fachlich und pädagogisch sinnlose Konzept umsetzen müssen. Das ist sehr kritisch zu sehen. Zudem schließt die Beibehaltung der obsoleten Sonderausbildungen in der Alten- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege die Absolventen weiterhin aus vielen pflegerischen Berufsbereichen aus und verhindert EU-weite Karriereoptionen.

Ausbildungsreform: Die wichtigsten Änderungen

Die Generalistik kommt ab 2020 – allerdings scheibchenweise. Wir haben die wesentlichen Änderungen zusammengefasst.

Allgemeines

  • Als Zugangsvoraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss erforderlich, das heißt eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung; auch ein neunjähriger Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer Helferausbildung ist möglich,
  • Die Ausbildung soll zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen befähigen,
  • Die Berufsbezeichnung lautet: „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“,
  • Es handelt sich um eine „quasi-duale Ausbildung“, die in Schule und Betrieb erfolgt,
  • Die praktische Ausbildung erfolgt zum überwiegenden Teil bei dem Träger, mit dem der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde (= Ausbildungsbetrieb),
  • Der Abschluss ist automatisch EU-weit anerkannt.

Neu: Mögliche Spezialisierung nach zwei Jahren

  • Alle Auszubildenden starten generalistisch (2 Jahre),
  • Für das dritte Jahr können die Auszubildenden wählen, ob sie weiter den generalistischen Abschluss anstreben oder den Berufsabschluss „Altenpfleger/in“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ (ohne automatische EU-weite Anerkennung); die bisherige Gesundheits- und Krankenpflege gibt es nicht mehr,
  • Für die Spezialisierung sollten sich die Auszubildenden in der Regel vier Monate und frühestens sechs Monate vor dem dritten Ausbildungsjahr entscheiden,
  • Sechs Jahre nach dem Start der Generalistik, also im Jahr 2026, wird geschaut: Wie viele haben den generalistischen Abschluss gewählt? Dann wird der Bundestag erneut entscheiden: Bleiben die Abschlüsse Altenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege weiter bestehen?

Neu: Vorbehaltsaufgaben für die Pflege

  • Erstmalig werden Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachpersonen definiert,
  • Dazu gehören die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, die Organisation des Pflegebedarfs sowie die Evaluation und Qualitätssicherung.

Finanzierung

  • Die Ausbildung ist für alle Auszubildenden kostenfrei, es muss eine angemessene Vergütung bezahlt werden,
  • Finanzierung erfolgt über Umlageverfahren,
  • Auf Landesebene gibt es Ausgleichsfonds für die Ausbildung,
  • Die Kostenträger werden grundsätzlich prozentual wie bisher beteiligt,
  • Es findet keine Deckelung der Ausbildungszahlen statt.

Hochschulische Ausbildung

  • Eine primärqualifizierende hochschulische Ausbildung auf Bachelor-Niveau mit staatlicher Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung ist möglich,
  • Die Zugangsvoraussetzung ist Hochschulreife mit Abitur oder eine gleichwertige Qualifikation je nach Landesrecht,
  • Die Dauer der hochschulischen Ausbildung beträgt (unverkürzt) mindestens drei Jahre; es gibt keinen Ausbildungsvertrag und keinen Vergütungsanspruch,
  • Die Finanzierung obliegt den Ländern,
  • Die Berufsbezeichnung lautet: „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ in Verbindung mit dem akademischen Grad (B.A. oder B.Sc.).
 

Quelle: Vortrag auf dem Hauptstadtkongress 2017: „Das Pflegeberufegesetz – neue Perspektiven für die Pflege“ von Dr. Matthias von Schwanenflügel, Leiter der Abt. Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin

   

Ist nicht zu erwarten, dass sich eh ein Großteil der Auszubildenden für den generalistischen Abschluss entscheiden werden?

Das ist meine Hoffnung. Und ich würde auch jedem Berufsanfänger ans Herz legen, sich für die Generalistik zu entscheiden. Denn für einen jungen Menschen ist es doch wichtig, dass er möglichst breite Karriereoptionen hat. Natürlich ist es völlig legitim, dass ein Auszubildender einen Großteil seiner Praxiseinsätze in einer stationären Langzeitpflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst absolviert, aber dennoch sollte er aus meiner Sicht den generalistischen Abschluss anstreben.

Trotz beschlossener Reform sollen die Inhalte der Ausbildung erst nach der Bundestagswahl beschlossen werden. Was genau sind die noch offenen Punkte?

Im Grunde fehlt das Herzstück der Reform: die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Erst mit dieser ist konkretisiert, wie die drei Ausbildungsjahre inhaltlich aussehen. Beim jetzt beschlossenen Pflegeberufegesetz fehlt diese Orientierung komplett.

Also sollte das Gesetz kurz vor Ende der Legislatur schnell noch verabschiedet werden, damit es nicht versandet?

So kann man es ausdrücken. Ich glaube schon, dass die Regierung an ihrer Vereinbarung im Koalitionsvertrag festhalten wollte, die Reform der Pflegeausbildungen zu verabschieden und auf der Zielgeraden nicht scheitern zu lassen. Darüber können wir auch sehr froh sein, denn was aus der Generalistik unter einer neuen Bundesregierung mit womöglich anderen Koalitionsparteien geworden wäre, ist unklar. Letztlich ist es der normale Weg, erst ein Gesetz zu erlassen und dann die Prüfungsverordnung festzulegen. Die jetzige Besonderheit ist aber, dass beide Aspekte nicht in derselben Legislatur angegangen werden.

Welche Gefahr ergibt sich daraus?

Problematisch ist daran, dass heute niemand weiß, wie die Karten nach der kommenden Bundestagswahl gemischt sind. Wer bekommt das Gesundheitsressort? Welche Regierungskoalition bildet sich? All das sind offene Fragen. Die jetzigen Verantwortlichen versichern zwar immer, dass die Reform weiter umgesetzt wird und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Anfang 2018 vorliegt. Doch letztlich ist es natürlich problematisch, dass man das Herzstück einer Reform einer Folgeregierung übergibt, von der nicht bekannt ist, wie sie zusammengesetzt ist.

Dennoch: Alles in allem sind Sie froh über die beschlossene Reform?

Es gibt viele kritische Stimmen, auch innerhalb unseres Verbands. Viele sind der Meinung, dass man die Generalistik unter diesen Voraussetzungen lieber hätte belassen und zu einem späteren Zeitpunkt in Ruhe erneut anfassen sollen. Ich selbst sehe den Beschluss des Bundestags aber eher positiv: Wir können jetzt mit der Generalistik starten. Das steht für mich im Vordergrund.

Sprechen wir über die Einzelheiten der Reform. Wie bewerten Sie die beschlossenen Zugangsvoraussetzungen der neuen Ausbildung: zehn Jahre allgemeine Schulbildung oder ein Hauptschulabschluss verbunden mit einer Helferausbildung?

Ehrlich gesagt völlig emotionslos. Denn diese Zugangsvoraussetzungen sind kein Novum, sondern genau das, was jetzt auch schon gilt. Auch jetzt haben Hauptschüler im Rahmen einer durchlässigen Ausbildungsstruktur die Möglichkeit, den Pflegeberuf zu ergreifen. Dem Gesetzgeber war es offensichtlich wichtig, es so zu belassen.

Was bedeutet es für die Pflegepädagogen, künftig Auszubildende mit Haupt- und Realschulabschluss sowie Abitur gemeinsam auszubilden?

Wie gesagt, diese Situation haben wir heute auch schon. Das ist überhaupt nichts Neues. Zur Wahrheit gehört aber auch: Der Anteil von Hauptschulabsolventen ist innerhalb der Pflegeausbildungen sehr unterschiedlich. Während es etwa in der Altenpflege relativ viele Auszubildende mit Hauptschulabschluss gibt, ist in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege der Anteil der Abiturienten sehr hoch. Wenn man sich dann als kleine Schule nicht mit den Anforderungen der jeweils anderen Klientel befasst hat, wird es im Zuge der Reform durchaus Veränderungen geben. Vom Grundsatz her ändert sich mit den Zugangsvoraussetzungen nicht viel.

Was halten Sie von der beschlossenen Berufsbezeichnung Pflegefachmann/Pflegefachfrau?

Auch dies sehe ich recht unspektakulär. Ich erinnere mich daran, dass das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium vor einigen Jahren einen Aufruf startete, um Vorschläge für eine neue Berufsbezeichnung in der Pflege zu erhalten. Dabei ist nichts Erwähnenswertes herumgekommen. Ich glaube, dass wir uns schnell an die Berufsbezeichnungen des Pflegefachmanns und der Pflegefachfrau gewöhnen werden, ähnlich wie dies auch in der Schweiz und in Liechtenstein der Fall war.

Sechs Jahre nach dem Start der neuen Ausbildung soll eine Evaluation stattfinden. Sinnvoll aus Ihrer Sicht?

Evaluation ist immer gut. Ich finde es nur etwas fragwürdig, dass die Regierung dies der übernächsten Regierung überträgt. Auch dies wirft viele ungeklärte Fragen auf: Welche Koalition regiert? Welches Institut wird beauftragt? Wer evaluiert? All das ist unklar. Die ersten Begleittexte des Gesetzesvorhabens sagen zudem aus, dass die Auszubildenden befragt werden sollen, die eine Spezialisierung in der Alten- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gewählt haben. Die Generalisten – also vermutlich der Großteil der Auszubildenden – werden somit nicht befragt. Das ist ein Vorhaben, das viele Fragezeichen entstehen lässt.

Teilen Sie die Befürchtung vieler Experten aus der Altenpflege, dass die Ausbildungsreform den Personalmangel in diesem Bereich verschärfen wird?

Nein, das glaube ich nicht. Es wurde mit dem Kompromiss ja das Signal gesendet, dass Heime und ambulante Dienste weiter ausbilden können – sowohl generalistisch als auch spezialisiert. Das war glaube ich auch ein Anliegen des Gesetzgebers, aus der Altenpflege keine Personen zu verlieren.

Gehen die erstmalig definierten Vorbehaltsaufgaben für die Pflege – die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, die Organisation des Pflegebedarfs sowie die Evaluation und Qualitätssicherung – weit genug?

Grundsätzlich ist es toll, dass Vorbehaltsaufgaben – also Tätigkeiten, die nur von dreijährig ausgebildeten Pflegenden ausgeführt werden dürfen – in die Reform hineingenommen wurden. Bei genauerer Betrachtung sind die definierten Bereiche jedoch sehr oberflächlich gehalten. Das kann alles und nichts bedeuten. Ich hätte mich über eine Konkretisierung gefreut. Hier hätte man sich übrigens ein Beispiel an Österreich nehmen können. Unsere Nachbarn haben in ihrer Reform aus dem vergangenen Jahr klar und eindeutig Vorbehaltsaufgaben definiert, etwa in Form einer Auflistung der Tätigkeiten, die hierzulande in die Grund- und Behandlungspflege fallen.

Die neue Ausbildung soll eine Qualifikation als Pflegehelfer einschließen. Was genau ist hier geplant?

Was hier geplant ist, ist aus meiner Sicht ein großer Quatsch. Nach zwei Jahren soll es für alle Auszubildenden eine Prüfung geben. Diese Prüfung beinhaltet die automatische staatliche Anerkennung als Pflegehelfer. Auszubildende, die das Examen nach drei Jahren nicht bestehen, haben damit also etwas in der Hand. Das sehe ich sehr kritisch, denn es handelt sich hierbei um ein reines Arbeitsmarktinstrument. Womöglich wollen Politiker damit auch Fachkraftquoten beeinflussen. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin sehr für gestufte Ausbildungen, aber wir haben bereits ein gutes Angebot an Ausbildungen für Pflegehelfer. Und mit diesen wird eine andere Klientel angesprochen. Eine Durchmischung ist für mich nicht sinnvoll.

Der Start der Generalistik ist das Jahr 2020. Wie müssen sich Bildungseinrichtungen nun vorbereiten?

Da die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wie gesagt noch nicht vorliegt, bestehen noch sehr viele Fragezeichen. Dennoch sollten sich Bildungseinrichtungen jetzt auf den Weg begeben. Eine dringende Empfehlung lautet beispielsweise, sich Kooperationspartner aus dem jeweils anderen Segment zu holen: Krankenpflegeschulen sollten sich mit Fachseminaren für Altenpflege zusammentun und umgekehrt. Die zweite dringende Empfehlung lautet: Starten Sie jetzt mit der curricularen Arbeit – und nicht erst im Jahr 2020. Es gibt bereits einige Schulen, die im Rahmen von Modellprojekten generalistisch ausbilden. In einer von diesen sollte man einfach einmal anrufen und sich Anregungen holen. Das habe ich beispielsweise auch gemacht. Selbstverständlich muss für die Feinjustierung des Curriculums die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung abgewartet werden. Dennoch sind die Prinzipien einer generalistischen Ausbildung klar. Man sollte sich daher jetzt auf den Weg begeben.

Herr Drude, vielen Dank für dieses Gespräch.

Ausbildungsreform: Themen-Special auf BibliomedPflege

 

Weitere Meinungen, Details und Hintergründe zur Reform fassen wir in unserem exklusiven Themen- Special auf www.bibliomed-pflege.de zusammen.

   

*

Autor

Weitere Artikel dieser Ausgabe

WEITERE FACHARTIKEL AUS DEN KATEGORIEN