Hunderttausende, wenn nicht Millionen an Patientenverfügungen sind im Hinblick auf den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen kaum noch etwas wert. So zumindest bewerten Fachleute ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Fest steht: Sämtliche Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gehören nun auf den Prüfstand. Der Bundesgerichtshof gab sogar selbst eine Empfehlung ab, worauf dabei zu achten ist.
Eine im Jahr 1941 geborene Patientin erlitt Ende 2011 einen Schlaganfall. Im Krankenhaus…