Das Landgericht Fulda (LG Fulda, Urt. v. 29.03.2012 – 16 Js 6742/10 – 1 KLs) verurteilte einen Arzt, Fachgebiet Orthopädie, wegen Verstoßes gegen § 14 S. 2 MPG aufgrund erheblicher Hygienemängel im OP zur Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Wohl erstmals wurde ein Arzt, Fachgebiet Orthopädie, wegen eines solchen Verstoßes verurteilt. Die Rechtsfolgen gelten nicht allein für den Arzt, sondern auch für das pflegerische OP-Team.
Zum Ausgangsfall
Im Rahmen der strafrechtlichen…