Wer haftet, wenn eine Schicht nur mit einer oder keiner Pflegefachperson besetzt werden kann und es zu Schäden bei einem Patienten kommt? Darf bei akutem Personalausfall das Arbeitszeitgesetz verletzt und eine Doppelschicht absolviert werden? Was passiert, wenn die Doppelschicht die einzige Lösung darstellt, aber die Pflegefachperson diese Verantwortung nicht übernehmen möchte?
Eine Haftung kommt in einem solchen Fall nur dann in Betracht, wenn tatsächlich ein Schaden eingetreten ist.…