• 01.08.2009
  • Praxis
Dekubitus

Haftungsrisiko Dekubitusprophylaxe: Nicht zwingend eine Sorgfaltspflichtverletzung

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 8/2009

Ein Haftungsprozess wegen der Verletzung einer pflegerischen oder ärztlichen Sorgfaltspflicht kann aus vielen Gründen scheitern. Ein häufiger Grund für die Klageabweisung liegt in der Schwierigkeit, die Behauptung der fehlerhaften Behandlung überhaupt gerichtsfest zu machen. Die Einrichtung und das Personal schulden mit der Aufnahme des Patienten in dem Krankenhaus oder dem Einzug des Bewohners im Pflegeheim die sach- und fachgerechte Behandlung und nicht den Erfolg – die Heilung oder die…

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