Der Einsatz von Medizinprodukten gehört zum Pflegealltag – ob Injektionspumpen, Beatmungsgerät oder Pflegebett. Selbst ein Urinal gilt heute als Medizinprodukt. Kommt es zu einem Zwischenfall, ist dies für Einrichtungen und Mitarbeiter fatal – zumindest wenn es zu einem Schaden beim Patienten und/oder Angehörigen kommt. Ein funktionierendes Risikomanagement ist hier entscheidend. Anhand eines konkreten Zwischenfalls wird im Folgenden den praktischen Rechtsfragen zum Medizinprodukterecht…
