Immer wieder kommt es im Krankenhaus zu unklaren Zuständigkeiten. Was tun zum Beispiel, wenn der Chefarzt im OP trotz Notfall seine elektive OP durchsetzen will? Dieses Kompetenzgerangel kann für Patienten lebensgefährliche Folgen haben, wie der vorliegende Fall verdeutlicht. Dabei geben Notfallregeln eindeutig vor, wer weisungsbefugt ist.
Der OP-Pflegebereitschaftsdienst arbeitet in Saal 7 (Allgemeinchirurgie, Notfall) mit zwei Mitarbeitern, der Rufbereitschaftsdienst parallel in OP-Saal 5…