FRAGE:
Ich bin Krankenschwester und absolviere gerade eine Fortbildung im Wundmanagement. Hierzu eine Frage: Habe ich das Recht, die Durchführung einer fehlerhaften ärztlichen Verordnung zu verweigern, zum Beispiel das Spülen einer tiefen, zerklüfteten Wunde mit H2O2? In meinem Kurs habe ich gelernt, dass H2O2 wundheilungshemmend, kanzerogen und zytotoxisch ist. Wenn ich die Anordnung durchführen würde, würde ich dem Patienten zweifelsohne Schaden zufügen. Ich habe gehört, dass es ein…