Prüfungen - speziell Examensklausuren - sollten möglichst das abfragen, was im Unterricht vermittelt wurde und was die gesetzlichen Bestimmungen vorgeben. So weit, so gut. Doch lässt sich dies auch überprüfen? Ein neues Instrument des Norddeutschen Zentrums zur Weiterentwicklung der Pflege hat genau dieses Ziel: sicherzustellen, dass Examensklausuren den Anforderungen des neuen Krankenpflegegesetzes entsprechen. Nach dem alten Krankenpflegegesetz verdiente die schriftliche Examensprüfung…
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