Am 1. Januar 2004 ist aufgrund des EuGH-Urteils vom 9. September 2003 das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in geänderter Form in Kraft getreten. Wenngleich es beim Änderungsbedarf hauptsächlich um die Bereitschaftsdienste für Ärzte geht, wirkt sich die Änderung auch auf andere Berufsgruppen, insbesondere den Pflegedienst, erheblich aus. Die Auswirkungen betreffen nicht nur die Bereitschaftsdienstzeiten,sondern insbesondere das Problem der Tagesarbeitszeitgrenze, der Jahresarbeitszeitgrenze und der…
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