Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit im Sinne der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie und des Arbeitszeitgesetzes. Mit der Frage, wie Bereitschaftsdienste zu vergüten sind, beschäftigen sich diese Vorschriften jedoch nicht. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie und das Arbeitszeitgesetz dienen dem Schutz der Arbeitnehmer vor einer zu zeitintensiven Arbeitsbelastung, sichern ihnen jedoch keine bestimmte Vergütung. Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts lässt sich entnehmen, dass die…
Freizeitausgleich von Bereitschaftsdiensten
Die Schwester Der Pfleger
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