• 01.04.2004
  • Praxis
Rechtliche und pflegefachliche Anforderungen an die Dokumentation, Teil 3

"Patient unauffällig" -

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 4/2004

Es gelte das geschriebene Wort
Wie bereits ausgeführt, erfüllt die Pflegedokumentation mehrere Zwecke:
1. Sie sichert die Information für das Team.
2. Sie macht die Behandlungs-/ Pflegefortschritte sichtbar und nachvollziehbar.
3. Sie dokumentiert pflegerische Leistungserbringung.
4. Sie dient der Absicherung gegenüber (unbegründeten) Haftungsansprüchen von Patienten.

Der juristische Grundsatz "Es gelte das geschriebene Wort" - unter den Juristen selbst durchaus in dieser Unabdingbarkeit heftig…

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